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Antibiotika: Kabinett beschließt Änderung des AMG
Die Bundesregierung hat heute den von Landwirtschaftsministerin Klöckner vorgelegten Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen.
Die 17. AMG-Novelle greift Erkenntnisse aus der Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle auf.
Die Evaluierung zeige, dass das bestehende Antibiotikaminimierungskonzept des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) funktioniere. Die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei allen sechs Nutzungsarten (Mastferkel, Mastschweine, Mastputen, Masthühner, Mastkälber, Mastrinder) sei im untersuchten Zeitraum um fast ein Drittel von 298 Tonnen auf 204 Tonnen gesunken.
Unter anderem werden Nullmeldungen Pflicht. Dies bedeutet, dass es eine Mitteilungsverpflichtung für Tierhalter an die zuständige Behörde auch dann gibt, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Damit verschärfe man das Monitoring.
Zudem wird es die Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Versicherung der Tierhalter über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisun geben. Dies soll Tierhalter entlasten, die die Versicherung nicht mehr in umständlicher Schriftform abgeben müssen.
Außerdem werden die Regelungen zur Verwendung von Daten erweitert: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzepts anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung verwenden dürfen.