Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg werden acht Landwirte aus Niedersachsen gegen die Landesdüngeverordnung klagen. Im Fokus stehen die sogenannten "roten Gebiete".
Im Fokus der Klage von acht Landwirten vor dem Oberverwaltungsbericht Lüneburg stehen die sogenannten "roten Gebiete". Die Beurteilung des Zustands des Grundwassers sei vielfach auf Basis ungeeigneter Messstellen getroffen worden.
Für Landwirte in Niedersachsen entstünden dadurch Beschränkungen, obwohl es in ihrer Umgebung keine problematische Belastung des Wassers gebe und ihr Wirtschaften keinerlei Auswirkung auf den bis zu 100 Kilometer entfernten „belasteten“ Brunnen. Das wollen die Kläger nicht hinnehmen. Sie halten das Vorgehen des Landes für rechtlich unzulässig.
Festlegung der Grundwasserkörper ist rechtswidrig
Bereits die maßgebliche Ermächtigungsgrundlage der Düngeverordnung des Bundes widerspreche bereits den Vorgaben der Nitratrichtlinie, da zur Festlegung der roten Gebiete an die Grundwasserkörper angeknüpft wird. Diese Festlegung der Grundwasserkörper sei rechtswidrig, so das Landvolk Niedersachsen, das die acht Landwirte bei ihrer Klage unterstützt.
Denn die Beurteilung des chemisch schlechten Zustands des Grundwassers wurde auf Basis von Messstellen getroffen, die in vielen Fällen nicht geeignet sind, richtige Ergebnisse zu liefern. Diese Bewertung hat ein Gutachten bestätigt, das vom Landvolk in Auftrag gegeben wurde.
DBV prüft DüVO fachlich und juristisch
Jede Klage der acht Landwirte wird auf ein einzelfallbezogenes hydrogeologisches Gutachten gestützt, um die Fehlerhaftigkeit der Messergebnisse und die fehlerhafte Einstufung der Flächen aller Kläger als rotes Gebiet konkret zu belegen.
Parallel lassen der Deutsche Bauernverband und seine Landesverbände bereits ein Vorgehen gegen die Bundesdüngeverordnung fachlich und juristisch prüfen. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, werden auch hier Klagen erhoben.