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Beregnungsverbot im Landkreis Vechta
Der Bau-, Struktur- und Umweltausschuss des Kreistags gab ein einstimmiges Votum für das Verbot ab.
Ab sofort bis Ende Oktober ist eine Beregnung mit Anlagen verboten, die das Wasser über die Luft verteilen. Das Verbot gilt zwischen 12 und 18 Uhr.
Von der Beschränkung sind alle gleichermaßen betroffen: Egal, ob es sich um eine landwirtschaftliche Fläche handelt, Privatfläche oder um einen Sportplatz. Nicht relevant ist auch, ob das Wasser aus dem eigenen Brunnen oder aus dem Trinkwassernetz entnommen wird.
Ziel sei es, das Wasser effektiver und sparsamer zu nutzen. Es gehe nicht um verwendete Mengen, sondern um die Verdunstung über die Luft und eine zeitliche Verlagerung: Beim Sprengen im nun verbotenen Zeitraum verdunsteten bis zu 30 Prozent des Wassers, gab der Umweltamtsleiter an.