Schafherde mit zwei weißen Hütehunden

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Christel Grommel | am

Billigkeitsleistungen bei Wolfsrissen

Wölfe greifen immer wieder Nutztiere an. Niedersachsen ist das Land mit dem höchsten Wolfsvorkommen - die Landwirtschaftskammer gewährt Gelder für Verluste und Herdenschutz.

Nach einem Wolfsangriff ist der Schock für Herde und Halter groß. 

Doch für den letzteren geht es nicht nur um den Schrecken, sondern auch um hohe Kosten, die entstehen. 

Haupt- und Nebenberufler sowie Hobbyhalter können sogenannte Billigkeitsleistungen für Tierverluste und Zuwendungen für Schutzmaßnahmen seit dem 1. Januar bei der Landwirtschaftskammer (LWK) beantragen.

Im Falle eines Wolfangriffs bewilligt die LWK bis zu 100 Prozent des Tierwertes. Dabei kalkuliert die LWK den Tierwert sehr differenziert: Innerhalb einer Tierart richtet er sich beispielsweise nach Rasse und Alter, aber auch nach Leistung. Zuschläge gibt es auch für Trächtigkeit, Biohaltung oder Herdbuchführung des Tieres. „Bei Schafen liegt der Tierwert im Mittel bei 150 €“, sagt Daniela Meldau aus dem Geschäftsbereich Förderung der LWK. Ausgaben für tierärztliche Behandlungen werden ebenfalls bis zur Höhe des Tierwertes übernommen.

Maximal bewilligt die LWK jedoch 5.000 € je Tier oder 30.000 € pro Tierhalter und Jahr für Verluste und Tierarztkosten. Die Leistungen gelten nur für Schafe, Ziegen, Gatterwild, Rinder, Pferde, Hütehunde sowie Herdenschutztiere. Ein rechtlicher Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht.

Voraussetzungen für Leistungen

Um Billigkeitsleistungen zu erhalten, muss ein Wolf zweifelsfrei als Angreifer identifiziert werden. Zudem muss ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden sein. Diesen fördert die LWK über Zuwendungen ebenso wie den Kauf von Herdenschutzhunden ab 100 Schafen.

Die „Richtlinie Wolf“ des niedersächsischen Umweltministeriums (MU) beschreibt die Voraussetzungen, die nötig sind, damit die LWK Billigkeitsleistungen und Zuwendungen gestattet.

Tierhalter bekommen allerdings auch ohne einen wolfsabweisenden Grundschutz die Billigkeitsleistungen, wenn rechtliche Vorgaben die Errichtung dieser Zäune nicht zulassen, wie etwa an Deichen oder Wasserstraßen. Pferde- und Rinderhalter müssen auch keinen Grundschutz vorweisen. Sie haben ihre Tiere aber im Mindeststandard einzuzäunen.

Der Riss muss durch einen Wolfsberater der NLWKN amtlich protokolliert werden

Alternative Geldleistungen bei Verlust

Eine Alternative zu den Billigkeitsleistungen der LWK bieten Versicherungen. Oft schließen sie einen Wolfsriss oder einen „Wildtierriss“ mit ein. Bei letzterem muss der Wolf nicht als Verursacher nachgewiesen sein. 

Inventarversicherungen von Ställen schützen den Inhalt, das heißt auch die Tiere. Eine Inhaltsversicherung kann auch für Wolfsriss auf der Weide aufkommen. Hier sollten allerdings die Angebote, die sich unterscheiden können, geprüft werden.

Tierlebensversicherungen sind nur für wertvolle Zuchttiere interessant, da die Beiträge sehr hoch sind. 

Neue Wolfsverordnung

Das Umweltministerium (MU) plant eine neue niedersächsische Wolfsverordnung, die im Sommer in Kraft treten soll. 

Laut Minister Lies soll diese auch die Probleme von Wander- und Deichschäfern in den Blick nehmen. Auch soll die Entnahme von Wölfen zukünftig erleichtert und die Erkenntnisse aus diesen in die Verordnung einbezogen werden.

An der geplanten Verordnung gibt es noch Bedarf an Nachbesserungen. Der Berater für Schafhaltung der LWK hält die Vorgaben zum Herdenschutz für wenig praxistauglich, da nicht rentabel. Denn es werde nur die Anschaffung von Herdenschutz gefördert, nicht aber Instandhaltung oder Unterhalt für Herdenschutzhunde. 

Die Landesjägerschaft fordert, dass Jäger bei einer Entnahme anonym bleiben können und Rechtssicherheit haben, wenn sie sich an einer Maßnahme beteiligen. 

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