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Bußgeldkatalog: 400 Euro bei Nichteinhalten des Mindestabstands
Der neue Bußgeldkatalog der niedersächsischen Landesregierung sieht hohe Strafen bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen vor.
Der Entwurf zum neuen Bußgeldkatalog für Niedersachsen wird zurzeit zwischen den Ministerien und den Kommunen abgestimmt. Mitte kommender Woche soll er in Kraft treten. Bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen sind empfindliche Strafen vorgesehen.
Wer beispielsweise ein Geschäft ohne einen Mund-Nasen-Schutz betritt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro. Bislang lag die Höhe des Bußgelds bei 20 Euro. Für das Nichteinhalten des Mindestabstands können sogar bis zu 400 Euro fällig werden.
Diese Strafen sieht der neue Corona-Bußgeldkatalog vor
- Wer in Niedersachsen den Mindestabstand vom 1,50 Metern nicht einhält, muss mit 100 bis zu 400 Euro Strafe rechnen.
- Wer Hygiene- und Abstandsvorschriften im Fitnessstudio missachtet, muss mit Strafen von 300 bis 3.000 Euro rechnen.
- Wenn sich Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet nicht in häusliche Quarantäne begeben, müssen sie künftig 500 bis zu 3.000 Euro Bußgeld zahlen. Wer sich nicht wie vorgeschrieben beim Gesundheitsamt meldet, bis zu 2.000 Euro. Die Kommunen und die Polizei kontrollieren die Umsetzung.
- Wer sich in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen nicht an die Maskenpflicht hält, muss bis zu 100 bis 150 Euro zahlen.
Die konkrete Höhe der Bußgelder liege aber im Ermessen der örtlichen Behörden. Der Bußgeldkatalog dient den Kommunen als Orientierung, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen im Gespräch mit dem NDR.
Nach Angaben des NDR bewerten Kommunen den Entwurf des Landesregierung als positiv. Denn leider habe sich gezeigt, dass einige Menschen die Gefahren des Coronavirus nicht erkennen.
Keine Feiern mit mehr als 50 Personen
Am kommenden Donnerstag (27. August) soll außerdem noch über eine mögliche einheitliche Obergrenze für Familienfeiern und private Partys abgestimmt werden.
Die Regeln in Niedersachsen sind im bundesweiten Vergleich diesbezüglich streng - und das sollen sie laut Landesregierung auch bleiben:
Bis auf weiteres sollen in Niedersachsen weiterhin maximal 50 Personen an Hochzeiten, Taufen oder Beerdigungen teilnehmen dürfen. In der Öffentlichkeit dürfen sich maximal zehn Menschen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.
Zum Vergleich: In Berlin dürfen sich mittlerweile bis zu 500 Menschen zu privaten und öffentlichen Feiern treffen.
Niedersachsen wünscht sich bundesweite Regelung
Niedersachsen wünscht sich eine bundesweit einheitliche Regelung - knüpft dies allerdings an eine Bedingung: Die in Niedersachsen geltenden Regeln, dass maximal 50 Personen bei privaten Feiern aufeinandertreffen, dürften nicht aufgeweicht werden.
Andere Länder wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern lehnen hingegen einheitliche Vorgaben ab. Denn das Infektionsgeschehen verlaufe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Vorgaben ließen sich also nicht oder nur schwer vereinheitlichen.