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Laura Schneider | am

BVL gibt bundesweite Kennzahlen zum Antibiotikaeinsatz bekannt

Die aktuellen Antibiotika-Kennzahlen liegen vor. Tierhalter müssen diese nun mit ihrer betriebsindividuellen Kennzahl vergleichen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Ende März die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika für das zweite Halbjahr 2019 veröffentlicht.

Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße müssen ihren Antibiotikaeinsatz halbjährlich der zuständigen Überwachungsbehörde melden. Aus den Meldungen wird der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt. Dazu wird die Anzahl behandelter Tiere mit der Anzahl der Behandlungstage multipliziert und das Ergebnis durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr dividiert.

Die Behörde teilt allen Tierhaltern ihre betriebsindividuelle Kennzahl mit. Laut § 58d des Arzneimittelgesetzes müssen sie diese mit den bundesweiten Kennzahlen vergleichen.

Kennzahl 1: Median

Kennzahl 1 ist der Median, also die Therapiehäufigkeit, unter dem 50 % aller erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen:

  • Mastkälber und Mastrinder: 0
  • Ferkel (bis 30 kg): 2,686
  • Mastschweine (ab 30 kg): 0,421
  • Masthühner: 19,972
  • Mastputen: 17,020

Liegt die betriebsindividuelle Kennzahl über dem Median (Kennzahl 1), muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln. Gegebenenfalls muss er zudem Maßnahmen ergreifen, um die Antibiotikaverwendung zu reduzieren.

Kennzahl 2: Drittes Quartil

Bei Kennzahl 2 handelt es sich um das dritte Quartil. Das ist der Wert, unter dem 75 % aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen:

  • Mastkälber (bis 8 Monate): 2,773
  • Mastrinder (ab 8 Monaten): 0
  • Ferkel (bis 30 kg): 10,099
  • Mastschweine (ab 30 kg): 3,838
  • Masthühner: 30,620
  • Mastputen: 29,703

Tierhalter mit einer betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (Kennzahl 2) müssen innerhalb von vier Monaten einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes bei ihrer Behörde vorlegen. Diese prüft den Plan und kann Änderungen anordnen sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung von Hygiene, Gesundheitsvorsorge oder Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sie sogar das Ruhen der Tierhaltung anordnen.

Anstieg der Kennzahlen für Masthühner

Für Masthühner ergaben die Berechnungen mit einem Median von 19,972 einen neuen Höchstwert. Nach einer anfänglichen Reduktion war die Therapiehäufigkeit hier in den vergangenen Quartalen wieder angestiegen.

Eine mögliche Erklärung für die hohen Kennzahlen im zweiten Quartal 2019 ist dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zufolge der verstärkte Verzicht auf kritische Wirkstoffe, die sogenannten Reserveantibiotika (Colistin und Fluorchinolone). Als Alternative zu diesen Antibiotika würden sich insbesondere Zweiwirkstoffpräparate eignen. Da diese bis vor Kurzem doppelt in der Berechnung gezählt wurden, hat der Einsatz dieser Präparate laut ZDG vermutlich zu einem rechnerischen Anstieg der Therapiehäufigkeiten geführt. Hinzu komme, dass das zweite Halbjahr mit der Herbstzeit saisonbedingt mit vermehrten Infektionen einhergehen kann.

Leichte Veränderungen bei Ferkeln und Mastschweinen

Für Ferkel und Mastschweine zeigte die Therapiehäufigkeit nach einer anfangs starken Reduktion in den vergangenen Quartalen nur noch leichte Veränderungen. Für das zweite Quartal 2019 sind die Kennzahlen nun erstmals wieder leicht angestiegen. Allerdings bewegen sich die Werte hier weiter auf einem niedrigen Niveau.

Mit Material von BVL, ZDG

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