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Corona macht Verschiebung der Öko-Verordnung notwendig
Zu viele Details sind noch nicht geklärt, aber Corona erschwert den Austausch der Minister. Deshalb sollen die neuen Regeln zum Biolandbau später in Kraft treten, fordert der Agrarausschuss des EU-Parlaments.
Regelungen müssen noch im Detail diskutiert werden
Der Agrarausschuss der EU-Parlaments hat die EU-Kommission aufgefordert, das Inkrafttreten der Öko-Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Denn die Corona-Pandemie erschwert den Austausch auf EU-Ebene, auf der noch viele Details geklärt werden müssen.
„Dazu gehören beispielsweise die Liste der zu genehmigenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Verarbeitung, die ökologische Züchtung sowie der Umgang mit nicht genehmigten Substanzen“, erklären die vier deutschen Mitglieder des Agrarausschusses Martin Häusling, Norbert Lins, Marlene Mortler und Ulrike Müller.
Späterer Start bietet Verlässlichkeit
Die Minister wollen damit eine praxisgerechtere und ausgefeilte Gesetzgebung erreichen, die den Landwirten Sicherheit und Verlässlichkeit bietet. Gründlichkeit gehe hier vor Schnelligkeit.
Die neuen Regelungen zur Bio-Landwirtschaft in Europa wurden 2018 nach langwierigen Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat der EU und Europäischem Parlament beschlossen und sollten am 1. Januar 2021 in Kraft treten.