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„Geteilter Ferkelmarkt wird kommen“
Die Erzeugergemeinschaften sowie die LWK Niedersachsen wollen ab 2021 eine gestaffelte Ferkelpreisnotierung. Ab dann gilt das Verbot der betäubungslosen Kastration.
Wir sprachen mit Dr. Albert Hortmann-Scholten von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).
Was wird sich ab 2021 bei der Ferkelpreisnotierung ändern?
Die Preisangaben werden sich künftig auf 200er Gruppen unkastrierter Eber- und Sauferkel beziehen, die in Deutschland geboren und aufgezogen wurden. Neu ist, dass es spätestens ab 2021 einen Bonus für gesetzeskonform kastrierte Ferkel deutscher Herkunft geben wird.
Warum ist die Differenzierung des Ferkelpreises nötig?
Die Differenzierung am Fleischmarkt wird zweifelsohne kommen. Die Schlachthöfe haben sich mehrheitlich positioniert und betont, dass der Markt für Jungeber begrenzt ist. Die Marktsignale sind unübersehbar. Der Eberfleischabsatz in Deutschland und in den Niederlanden stagniert. Die Abrechnungsmaske für Eber führt im Vergleich zur Maske für Kastrate zu erheblichen Preisabzügen. Geimpfte Eber spielen mengenmäßig derzeit kaum eine Rolle, sie werden derzeit zudem leider mit bis zu 3 Cent/kg/Schlachtgewicht bestraft. Die zweifache Impfdosis kostet zwischen 3 und 4 €/Tier. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Markt auch ab 2021 überwiegend kastrierte Ferkel nachfragen wird. Die Kastration muss dann bekanntlich unter Betäubung erfolgen.
Woran orientiert sich die geplante Preisdifferenzierung von 2 €/Tier bzw. 4 €/Kastrat?
4 € sind in etwa die Kosten inklusive der Arbeitserledigung, die bei der Doppelimpfung gegen den Ebergeruch anfallen. Bei einer Kastration unter Vollnarkose per Injektion durch den Veterinär entstehen deutlich höhere Kosten. Diese Methode wird nach unserer Einschätzung vermutlich wenig angewandt werden. Nur in sehr großen Ferkelerzeugerbetrieben sind bei der Kastration per Inhalationsnarkose mit Isofluran etwas geringere Kosten zu erwarten. Momentan bewegen sich allerdings die Kosten für Isofluran und die Preise für die Stallluftfilter nach oben. Zudem sind die Preise der Narkosegeräte noch nicht fix.
Entstehen durch die Preisdifferenzierung nicht Marktvorteile für dänische und niederländische Importferkel?
Beide Länder verfügen in der Kastration über deutlich kostengünstigere Alternativen als Deutschland. Unsere beiden Nachbarländer werden versuchen, den deutschen Markt verstärkt mit Kastraten zu beliefern.
Die deutsche Notierung muss deutlich machen, welche Wettbewerbsverzerrungen am EU-Ferkelmarkt ab dem Jahr 2021 entstehen werden. Dieses Ziel wird durch den Notierungszusatz „gesetzeskonform kastrierte Ferkelpartien deutscher Herkunft im ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis erhalten einen Zuschlag von 2 €/Tier" erreicht. Insofern darf und sollte kein Mäster für dänische und niederländische Ferkel diesen Bonus bezahlen. Der Preiszuschlag ist Ferkelpartien vorbehalten, die nach unseren Gesetzen „tierschutzkonform“ kastriert wurden.
Warum wird die neue Notierung schon jetzt veröffentlicht?
Viele Sauenhalter stellen zurecht bereits jetzt die Frage, wie es zum Jahresende am Ferkelmarkt weitergehen wird. Schließlich geht es um die zukünftige Marktorientierung und damit auch um Planungssicherheit für die Betriebe. Die Ferkelerzeuger müssen sich mit der Vermarktung ab 2021 beschäftigen und eventuell Weichen stellen, die erhebliche Investitionen bedeuten.
Dazu gehört ggf. die Anschaffung von Narkosegeräten und die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen. Die Notierung spiegelt wider, was nach Einschätzung der VEZG-Fachgremien vermutlich ab 2021 passieren wird. Es sind noch neun Monate bis 2021, bei Bedarf kann von der Notierungskommission immer noch eine Anpassung des Bonus vorgenommen werden.
Warum gibt es den Zusatz „ausgeglichenes Geschlechtsverhältnis“?
Der Hinweis auf ein „ausgeglichenes Geschlechtsverhältnis“ soll dem Versuch entgegenwirken, dass Sauenhalter einen gewissen Anteil an weiblichen Tieren bei der Vermarktung zurückhalten. Ein Geschlechtsverhältnis von 1:1 muss auch nach 2021 angestrebt werden.
Was raten Sie heute Sauenhaltern, die noch unschlüssig sind bezüglich der Kastration?
Weibliche Tiere (Sauschweine) und Börge werden auch ab 2021 mehrheitlich von den Schlachthöfen bevorzugt eingekauft werden. Die eingeschränkten Vermarktungsmöglichkeiten der Fleischteile von Ebern führen bereits jetzt in der Vermarktung zu fehlenden Erlösen bei den Schlachthöfen. Als spezialisierter Ferkelerzeuger muss man auch den Fleischmarkt genau beobachten und flexibel bleiben, um eventuellen Preisabzügen der Schlachthöfe aus dem Weg zu gehen.
Auch wenn die Isoflurannarkose vielleicht nur eine „Brückentechnologie“ darstellt, sollte man in jedem Fall vorsorglich einen Antrag auf Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration stellen. Die Förderung beträgt bis zu 60 % der Gerätekosten und bis zu 5.000 €. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bewilligt, bis die verfügbaren Mittel aufgebraucht sind. Die Antragsfrist für die erste Antragsstufe endet am 1. Juli 2020. Zur zweiten Antragsstufe am 1. September 2020 muss man den Kauf der Narkosegeräte nachgewiesen haben.