Europäischer Gerichtshof

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Charlotte Meyer | am

Gutachten sieht Klagerecht der Region Brüssel gegen Glyphosatzulassung

Eine zunächst abgewiesene Klage gegen die fünfjährige Zulassungsverlängerung von Glyphosat könnte nun doch eine Chance bekommen.

Die Klage der Region Brüssel Hauptstadt gegen die Zulassung des Totalherbizids Gylphosat sei zu Unrecht abgewiesen worden, argumentierte der zuständige Generalanwalt am Donnerstag (16.07.2020) im Berufungsverfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Schlussantrag plädiert er für eine Stärkung der Klagerechte gegen EU-Entscheidungen.

Es geht um die Entscheidung der EU-Kommission vom Dezember 2017, die europäische Zulassung für Glyphosat um fünf Jahre zu verlängern. Die Chemikalie ist wegen möglicher Krebsrisiken sehr umstritten. Die Region Brüssel-Hauptstadt wollte die 2017 getroffene Entscheidung für nichtig erklären lassen. Das EU-Gericht entschied jedoch in erster Instanz, die Regionalbehörde sei von der angefochtenen Verordnung nicht unmittelbar betroffen und somit nicht klageberechtigt. Die Belgier zogen nach der Niederlage vor die nächste Instanz, den EuGH.

EuGH-Generealanwalt Bobek stellt Gutachten für Glyphosatklage

Der zuständige EuGH-Generalanwalt Michal Bobek argumentiert in seinem Gutachten zum Fall, das EU-Gericht habe das Kriterium der „unmittelbaren Betroffenheit“ zu eng ausgelegt. Die Region Brüssel-Hauptstadt sei von der EU-Entscheidung sehr wohl betroffen.

Bobek äußert grundsätzlich Bedenken, dass der Zugang zu den EU-Gerichten zu sehr begrenzt werde, und plädiert für eine offene Auslegung der Kriterien der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit. Sein Gutachten ist noch kein Urteil, sondern nur eine Empfehlung. Oft folgt der EuGH aber seinen Gutachtern. Das Urteil soll in einigen Wochen fallen.

Mit Material von dpa

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