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Kastenstand: Ausstieg beschlossen
Die geplante siebte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung wurde heute vom Bundesrat beschlossen. Damit wird es eine Neuregelung der Sauenhaltung geben.
Die Änderungen beruhen im Wesentlichen auf dem Kompromissantrag von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Damit besteht endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Schweinehalter.
Die so genannte Kastenhaltung soll künftig höchstens fünf statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und acht Tage statt bisher vier Wochen im Deckzentrum erlaubt sein.
Der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung im Deckzentrum war ein wesentlicher Punkt der Änderung. Sauen müssen in Zukunft schon ab dem Absetzen in einer Gruppe gehalten werden. Pro Sau sind fünf Quadratmeter Fläche vorgeschrieben, 1,3 Quadratmeter davon als Liegefläche.
Für den Umbau im Deckzentrum gilt mit der neuen Verordnung eine achtjährige Übergangsfrist, für den Umbau des Abferkelbereichs eine Frist von 15 Jahren. Auch für das Beschäftigungsmaterial der Sauen gelten neue Anforderungen.
Otte-Kinast: 300 Millionen reichen nicht
"Endlich haben wir eine klare Entscheidung für die Sauenhalter. Das ist wichtig für die Landwirte in Niedersachsen und wichtig für den Tierschutz. Der Einstieg in die Gruppenhaltung erfüllt das gesellschaftlich geforderte Tierwohl einerseits und eröffnet anderseits eine Perspektive für die Landwirte."
"Mir ist bewusst, dass der Kompromiss ein dicker Brocken für unsere 1.700 Sauen haltenden Betriebe ist. Für den Umbau der Ställe haben wir nun die Aufgabe, zügig die bau- und umweltrechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Klar ist: Die 300 Millionen aus dem Konjunkturprogramm reichen nicht aus."
Rukwied: Schmerzhafter Tag für Schweinehaltung
DBV-Präsident Rukwied hat für die heutige Entscheidung des Bundesrates zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kein Verständnis. Er sieht eine enorme Belastung auf die deutschen Tierhalter zukommen.
"Diese Entscheidung ist sehr schmerzhaft für die Landwirte und wird gerade bäuerliche Strukturen hart treffen. Nach dem jetzt gefundenen Kompromiss sind relativ zeitnah in jedem Betrieb größere Baumaßnahmen notwendig. Dies wird gerade die bäuerlich strukturierte Tierhaltung, also kleine und mittlere Betriebe verstärkt zum Ausstieg zwingen."
Aus Sicht des DBV sei eine grundsätzliche Entscheidung dennoch dringend geboten gewesen, damit die Tierhalter endlich Planungs- und Rechtssicherheit hätten. "Völlig unverständlich ist allerdings, dass bei der politischen Kompromissfindung jegliche Praktikabilität über Bord gegangen ist. Dadurch wird der ohnehin starke Strukturwandel noch deutlich beschleunigt", so Rukwied.
ISN: Neuregelungen riesige Brocken
Die ISN gab in einer Stellungnahme an, dass das Erreichen einer Entscheidung zu begrüßen sei. Das "jahrelange Gezerre" habe die Sauenhalter mürbe gemacht.
Es gebe nun Planungssicherheit, doch die Neuregelungen seien "riesige Brocken, welche die Schweinehalter und ganz besonders die Ferkelerzeuger nun zu bewegen haben".
Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, warum man die Platzvorgaben im Deckzentrum mit 5 m² je Sau so derartig hochgeschraubt habe. Wenn nicht einmal die Biobetriebe unter Anrechnung des Auslaufs diese Fläche erreichten, mache das deutlich, wie praxisfremd dieser Wert sei.
Die Übergangsfristen für den Umbau seien jedoch zumindest eine Basis für die betriebliche Entwicklung.
In wie weit sich hieraus eine Perspektive für die Schweinehaltung ableiten lasse, hänge nun maßgeblich von der Unterstützung bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben ab.
- Erstens müssten bei vielen Punkten noch wichtige Details und Interpretationen z.B. in entsprechenden Ausführungshinweisen ausgestaltet werden.
- Zweitens müssten genehmigungsrechtliche Hürden aus dem Weg geräumt werden, damit eine Umsetzung überhaupt möglich sei
- Drittens müssten die Betriebe bei ihren Investitionen finanziell unterstützt werden. Auch die ISN halte die 300 Millionen für nicht ausreichend.