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Christa Diekmann-Lenartz | am

Kastenstand: Der Ausstieg ist besiegelt

Die Hängepartie um die Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen ist zu Ende. Der Bundesrat hat ihr vergangenen Freitag zugestimmt. Für Deckzentrum und Abferkelbereich kommen gravierende Änderungen.

Der Bundesrat hat der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vergangene Woche mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Damit haben die jahrelangen Diskussionen um das Magdeburger Urteil und die zukünftige Form der Sauenhaltung hierzulande ein vorläufiges Ende gefunden. Zuletzt war die Entscheidung mehrfach sehr kurzfristig von der Tagesordnung der Bundesratssitzungen genommen worden. Den Durchbruch ermöglicht hat nun ein von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kürzlich erarbeiteter Kompromissvorschlag, dem Niedersachsen sich angeschlossen hatte.

Begleitende Förderung

In einer Protokollerklärung stellt die Bundesregierung in Aussicht, die mit der Neuregelung verbundenen Umbauten finanziell zu fördern. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bekräftigte ihre Zusage, dafür 300 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm zur Verfügung zu stellen, die Förderung soll möglichst über den bislang vorgesehenen Zweijahreszeitraum hinaus laufen.

Die Unterstützung soll daran geknüpft werden, dass die Umbaumaßnahmen deutlich vor den in der Verordnung geplanten Übergangsfristen erfolgen oder über die darin gestellten Anforderungen hinausgehen. Grundlage dabei sollen die Kriterien des geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichens bilden.

Übergangsfristen

Nach Ablauf der achtjährigen Übergangszeit für die Kastenstandhaltung im Deckzentrum dürfen Sauen außer im Abferkelbereich nur noch in Gruppen gehalten werden. Lediglich für die Besamung dürfen sie kurzzeitig fixiert werden. In der Gruppe müssen jedem Tier 5 m² zur Verfügung stehen.

Die achtjährige Übergangsfrist für das Deckzentrum ist zeitlich gestaffelt. Drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, die noch von der Kommission notifiziert werden muss, müssen die Betriebe ein Umbaukonzept vorlegen. Nach weiteren zwei Jahren muss ein Bauantrag gestellt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahmen muss dann innerhalb von weiteren drei Jahren abgeschlossen sein. In Härtefällen kann die Frist noch einmal um zwei Jahre verlängert werden.

Innerhalb dieser Frist muss es den Sauen im Kastenstand ermöglicht werden, dass ihnen beim Ausstrecken der Gliedmaßen in Seitenlage kein bauliches Hindernis entgegensteht. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben, müssen bis zum Ablauf von drei Jahren eine entsprechende verbindliche Erklärung abgeben. Sie dürfen dann die Sauenhaltung in alter Form noch weitere zwei Jahre beibehalten.

Im Abferkelbereich dürfen die Sauen nach der Übergangszeit von 15 Jahren höchstens fünf Tage um den Zeitpunkt des Abferkelns im Kastenstand gehalten werden. Abferkelbuchten müssen nach der Übergangsfrist 6,5 m² umfassen.

Planungssicherheit

Allgemein begrüßt wurde nicht nur aus landwirtschaftlichen Kreisen, dass es nach jahrelangem Hin und Her jetzt endlich Planungs- und Rechtssicherheit für die Ferkelerzeuger gibt. Ansonsten rief der Bundesratsbeschluss sehr gemischte Reaktionen hervor.

Nach Ansicht von Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast erfüllt der Einstieg in die Gruppenhaltung einerseits das gesellschaftlich geforderte Tierwohl und eröffnet andererseits eine Perspektive für die Landwirte. Für den Umbau der Ställe müssten nun zügig die bau- und umweltrechtlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Klar sei jedoch, dass die 300 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm nicht ausreichen würden.

Der DBV äußerte sich kritisch zum Beschluss, die ISN sprach von "riesigen Brocken".

Auch das Landvolk gab ein Statement zur Ausgestaltung des Beschlusses ab. 

Der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland (AEF), Uwe Bartels, kritisierte, dass die Umsetzung der neuen baulichen Vorgaben an der geltenden Rechtslage im Bau – und Immissionsschutzrecht scheitern werde. Damit könnten die gewünschten Umbaumaßnahmen nicht, wie gewollt, zügig angegangen werden. Das wäre aber nötig, um von den Fördermitteln in Höhe von 300 Mio. Euro in 2020 und 2021 zu profitieren. "Hier muss die Bunderegierung schnellstens liefern", forderte Bartels.

Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Martin Schulz, sagte, der berechtigte Wunsch der Gesellschaft nach mehr Tierwohl müsse mit einer wirtschaftlichen Perspektive für die Höfe verbunden werden. Der Beschluss des Bundesrates trage dem ebenso Rechnung wie die Empfehlungen der Borchert-Kommission für einen Umbau der Tierhaltung.

Die neuen Eckpunkte für die Ferkelerzeugung

  • Im Deckbereich sind in acht Jahren keine Kastenstände mehr erlaubt.
  • Nur für die Besamung oder für Behandlungen dürfen Sauen dann noch kurzzeitig fixiert werden.
  • Umbaukonzepte für den Deckbereich müssen in drei Jahren vorliegen.
  • Bauanträge für Umbauen des Deckbereichs müssen in fünf Jahren vorliegen.
  • Im Deckbereich müssen Platz 5 m²/Sau vorgehalten werden.
  • Für die Übergangszeit müssen die Kastenstände im Deckzentrum so sein, dass die Sauen beim Ausstrecken mit ihren Gliedmaßen nicht an bauliche Hindernisse stoßen.
  • Im Abferkelbereich dürfen die Kastenstände noch 15 Jahre bleiben.
  • Danach dürfen Sauen nur noch für fünf Tage um die Geburt herum fixiert werden.
  • Für den Abferkelbereich sind dann pro Sau mindestens 6,5 m² vorgeschrieben.

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