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Kükentöten: Klöckner legt Gesetz vor
Julia Klöckner legte heute ein Gesetz vor, mit dem das Töten von Eintagsküken in Deutschland flächendeckend verboten wird. Deutschland sei damit Vorreiter.
Ab Januar 2022 ist das routinemäßige Töten frisch geschlüpfter, männlicher Küken in Deutschland verboten. Das Geschlecht der Tiere muss dann schon im Ei bestimmt werden, so dass die männlichen Küken gar nicht erst schlüpfen.
Das von Klöckner vorgelegte Gesetz sieht noch eine zweite Stufe vor. Ab Januar 2024 müssen Methoden angewandt werden, die vor dem siebten Bruttag greifen - ab dann würden Hühnerembryonen Schmerz empfinden.
Noch werden pro Jahr 45 Millionen Küken getötet. Tierschützer machen schon seit Jahren dagegen mobil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2019 entschieden, dass die umstrittene Praxis nur noch für eine Übergangszeit zulässig ist.
Alternativen zum Kükentöten
Den Betrieben stünden – neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern – marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei bis Ende 2021 in entsprechendem Maße zur Verfügung, heißt es in einer Pressemitteilung des BMEL. Die Verfahren seien vom Ministerium mit mehreren Millionen Euro gefördert worden. Dies sei eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes.
Alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei arbeiteten laut BMEL in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt werde ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Zwei Verfahren wurden entwickelt: Die Entnahme von Flüssigkeit aus dem Ei (endokrinologisches Verfahren) und die Bestimmung des Geschlechts mit einem speziellen Lichtstrahl (spektroskopisches Verfahren). Es werde aber noch weiter geforscht, um das Geschlecht noch früher bestimmen zu können.
"Tierschutz wiegt höher als wirtschaftliche Interessen. Das Töten von Eintagsküken – weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben – ist ethisch nicht vertretbar. Weltweit sind wir die Ersten, die diese Praxis gesetzlich beenden. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz, ein großer Erfolg, der Signalwirkung für andere Länder haben wird." Frankreich hatte bereits signalisiert, ebenfalls aussteigen zu wollen.
Das Ministerium wolle Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammenbringen und klare Perspektiven schaffen. Dabei stehe auch der Handel mit der Umstellung seines Sortiments in der Pflicht.
Bleibt das nationale Verbot ein Problem?
DBV-Präsident Joachim Rukwied: "Ich sehne den Tag herbei, an dem dieses Thema endlich Geschichte ist. Praxistaugliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung sollten schnellstmöglich flächendeckend zum Einsatz kommen." Wichtig sei, dass die gesetzliche Regelung nicht durch den Einkauf von Eiern im Ausland unterlaufen werde.
SPD, Grüne und FDP äußerten sich kritisch. Die SPD sieht Versäumnisse darin, das Gesetz nicht schneller gebracht zu haben, ebenso die Vertreter der Grünen. Der agrarpolitische Sprecher der FDP bemängelte, dass Klöckner es bei einem nationalen Verbot belässt. Damit ließe sie die einmalige Chance der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verstreichen. Er befürchtet, dass ohne einheitliche europäische Rahmenbedingungen die Küken kurz hinter der deutschen Grenze getötet würden.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft erklärte, die Branche wolle den Ausstieg aus dem Kükentöten lieber heute als morgen. "Das Gesetz darf aber nicht den Eindruck erwecken, eine kurzfristige Lösung bis Ende 2021 sei völlig unproblematisch möglich." Der Ausstieg müsse auch im EU-Recht verankert werden.
Die niedersächsische Geflügelwirtschaft indes fordert mehr Unterstützung seitens der Politik. Diese habe mit immer neuen und nur nationalen Auflagen zu Existenzängsten der Geflügelhalter beigetragen. "Wenn die deutsche Politik nicht umschwenkt und für europäische, und bei den internationalen Handelsabkommen auch für globale Standards eintritt, geht unsere Wettbewerbsfähigkeit immer mehr den Bach runter", schrieb der Verband in einem Positionspapier. Um tierfreundlichere Haltungsbedingungen umzusetzen, brauche es zudem aus Sicht des Verbandes finanzielle Hilfen.