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Landvolk: Düngeverordnung im Hauruck-Verfahren?
Die Bundesregierung will bereits am Freitag, 27. März über die Änderung zur Düngeverordnung abstimmen. Das Landvolk Niedersachsen äußert Kritik an diesem Hauruck-Verfahren.
Landvolkpräsident Schulte to Brinke fand deutliche Worte: „Wir lehnen dieses Hauruck-Verfahren insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Corona-Krise ab. Dieses Thema muss bei der Bundesratssitzung am Freitag von der Tagesordnung gestrichen werden."
Schulte to Brinke befürchtet konkret, dass die ausstehende Binnendifferenzierung in den sogenannten Roten Gebieten aufgrund der Corona-Krise nicht leistbar ist. Es bestünde die Gefahr, dass weitere Grundwasserkörper in diese Kategorie geraten und ebenfalls als Rote Gebiete ausgewiesen werden.
Aktuelles zur Düngeverordnung
Thema Düngeverordnung vertagen
Landvolkpräsident Schulte to Brinke stärkt Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast den Rücken, damit diese sich für eine Absetzung des Themas von der Tagesordnung in der Länderkammer stark macht.
Außerdem appellierte Schulte to Brinke an alle Landwirte, mit diesem Anliegen an ihre Abgeordneten heranzutreten.
"Wir Landwirte wollen Gewässerschutz. Wir stehen auch zu unserer Verantwortung, gerade in Krisenzeiten eine sichere Lebensmittelversorgung zu garantieren“, zeigte Schulte to Brinke seine Kooperationsbereitschaft. Die mit der neuen Düngeverordnung vorgesehenen, rigiden Beschränkungen in der Pflanzenernährung liefen dem aber zuwider.
Besonders die in der neuen Düngeverordnung vorgesehene pauschale Verpflichtung in den Roten Gebieten, die Stickstoffdüngung auf 80 Prozent des Pflanzenbedarfs zu reduzieren, stößt in der Landwirtschaft auf heftigen Widerstand und Kritik.