Im Rahmen eines Kleinbeihilfeprogramms werden bald Hilfen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro ausgezahlt. Damit sollen Kostensteigerungen in Folge des Krieges abgemildert werden.
Das Kleinbeihilfe-Programm für landwirtschaftliche Betriebe, die besonders unter den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine leiden, ist startklar. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde heute (14.9.) im Bundesanzeiger veröffentlicht, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium bekanntgab.
Damit liegt nun auch der zweite Baustein des Hilfspakets von insgesamt 180 Mio. Euro für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe vor. In der vergangenen Woche war der Auftakt des ersten Teils, der sogenannten Anpassungsbeihilfe in Höhe von knapp 135 Mio. Euro, angekündigt worden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagte, mit der Kleinbeihilfe würden nun auch die Betriebe erreicht, für die die Anpassungshilfe nicht greife.
Ukraine: Landwirtschaft in Krisenzeiten
Wer ist zur Teilnahme am Kleinbeihilfe-Programm berechtigt?
Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfe-Programm Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Zusätzlich ist der Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion anspruchsberechtigt.
Von der Kleinbeihilfe profitieren nur diejenigen Betriebszweige, für welche die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich zehn Hektar Ackerfläche.
So läuft das Antragsverfahren für die Kleinbeihilfe
Das Kleinbeihilfe-Programm hat ein Volumen von insgesamt rund 45 Mio. Euro. Die Beihilfe wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt. Die BLE wird alle berechtigten Landwirte schriftlich kontaktieren. Özdemir versprach: „Damit niemand durchs Netz fällt, schreiben wir alle berechtigten Betriebe an und informieren, wie und wo die Kleinbeihilfe beantragt werden kann. Wir wollen verhindern, dass jemand vor lauter Herausforderungen nichts von unserem Programm mitbekommt und eine Frist verpasst.“
Hinweis: Anträge können in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober gestellt werden. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- beziehungsweise Tierzahlen eines Betriebs. Es gilt eine Obergrenze von 15.000 Euro pro Unternehmen.