Der Bundesrat stimmt der Verordnung von Julia Klöckner zu: Unternehmen können Nährwertkennzeichen, den sogenannten Nutri-Score, ab November rechtssicher nutzen.
Das Bundeskabinett hat am Freitag (9. Oktober) die entsprechende Verordnung von Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, für die Lebensmittelkennzeichnung gebilligt. Der Nutri-Score ermöglicht es, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwertes zu vergleichen.
Allerdings ist die Kennzeichnung für Unternehmen freiwillig.
Blick auf Nährwerteigenschaften
Julia Klöckner hatte entschieden, dieses System als erweitertes Nährwertkennzeichen auf der Vorderseite von Verpackungen in Deutschland einzuführen. Die Verordnung ermöglicht nun die rechtssichere Verwendung, sie wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Anfang November in Kraft treten.
Der Nutri-Score sei laut Klöckner ein wichtiger Schritt hin zu einem stärkeren Bewusstsein beim Lebensmitteleinkauf und gegen versteckte Dickmacher. Verbraucher sollen wissen können, was sie essen.
Das steckt hinter dem Nutri-Score
Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels zum Beispiel hinsichtlich seiner Anteile an Zucker und Fett an. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E.