Wolfram Günther bei der AMK

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Christel Grommel | am

Agrarministerkonferenz: Finanzieller Ausgleich für den Insektenschutz

Die dreitägige Agrarministerkonferenz (AMK) ging heute zu Ende. Ein Weiterkommen gab es beim Insektenschutz: Landwirtinnen und Landwirte erhalten einen finanziellen Ausgleich.

Der sächsische Landwirtschaftsminister und AMK-Vorsitzende Wolfram Günther schickte auf der Pressekonferenz vorweg, dass die AMK nicht so konfliktträchtig gewesen sei wie die letzten beiden. Es habe kein zentrales Konfliktthema gegeben, dennoch habe man wichtige Punkte beschlossen, die für die Zukunftsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft von großer Bedeutung sind.

Dies befähige die Landwirtschaft, sichere Einkommen mit Naturschutz und Tierschutz zu verbinden - damit liege eine riesige Transformationsaufgabe an. 

Günther dankte zudem den jungen Organisationen für ihr Engagement, die dazu beitrügen, alte Grabenkämpfe zu beenden.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wies darauf hin, dass die Milchproduktion unbedingt gestärkt werden müsse. Man dürfe keinen Strukturbruch riskieren.

 

Finanzieller Ausgleich für Insektenschutz

Mit zusätzlichen 65 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur (GAK) sollen Landwirte gefördert werden, die in bestimmten Schutzgebieten den Pflanzenschutz im Interesse des Insektenschutzes einschränken müssen. Die Landesminister griffen damit einen Vorschlag von Julia Klöckner auf. Zusammen mit der Kofinanzierung durch die Länder in Höhe von 40 Prozent steigt das Budget für die neue Fördermaßnahme auf rund 108 Millionen Euro.

Mit dem Beschluss dürfte der Weg frei sein, dass Bundestag und Bundesrat das Insektenschutzpaket aus Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Ende Juni beschließen werden.

Ursprünglich hatte der Bundestag heute über die Gesetzesänderung entscheiden sollen. Der Punkt war jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden, um zuvor die Haltung der AMK zu dem neuen Förderangebot einzuholen.

Die zusätzlichen Fördermittel in der GAK sollen zweckgebunden nur Landwirten zur Verfügung stehen, die in Schutzgebieten einen höheren Aufwand oder Einbußen durch Auflagen für den Pflanzenschutz erleiden. Die Höhe der Entschädigung aus dem neuen "Erschwernisausgleich Pflanzenschutz" soll sich nach Durchschnittssätzen bemessen, um den bürokratischen Aufwand für die Landwirte möglichst gering zu halten.

Otte-Kinast: Landwirte beim Insektenschutzpaket gezielt unterstützen!

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast betonte die Wichtigkeit einer Unterstützung in diesem Punkt: "Klar ist: Der Stopp des Insektenschwundes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das gelingt nur gemeinsam mit den Landwirten! Es ist daher richtig, dass Betriebe, die durch Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betroffen sind, gezielt unterstützt werden."

Die vom Bund in Aussicht gestellte Förderung soll in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, die in Natura 2000-Gebieten liegen, für Grünland in FFH-Gebieten und in Gebieten im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie angewandt werden.

Auch wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium während der AMK wiederholt darauf hingewiesen habe, dass Ackerland von den Einschränkungen der neuen Pflanzenschutzanwendungsverordnung nicht betroffen sei, sieht Ministerin Otte-Kinast hier noch erheblichen Klärungsbedarf. Niedersachsen habe deshalb mit Protokollerklärungen auf die Notwendigkeit von zusätzlichen Lösungen für Ackerflächen außerhalb der Natura 2000-Kulisse hingewiesen. Hier könnten etwa freiwillige Vereinbarungen an die Stelle von Verboten treten.

Weitere Beschlüsse der AMK

Zudem wurde bei der AMK beschlossen:

  • Einzelne Elemente der Gemeinwohlprämie sollen bereits ab 2023 in die Ökoregelungen aufgenommen werden
  • Großbrände: Mit BMEL und unter Beteiligung der Bauministerkonferenz soll eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die Vorschläge erarbeitet, wie Großbrände wirksam verhindert werden können.
  • Stärkung der regionalen Landwirtschaft: Die AMK fordert den Bund auf, sich bei der EU-Kommission für eine angepasste Werbung einzusetzen, die mehr Hinweise auf Regionalität zulässt.
  • Agri-Photovoltaik: Die AMK fordert den Bund zur Entwicklung eines Finanzierungsmodells auf.
  • Umbau der Tierhaltung: die AMK hat einen Beschluss verabschiedet, um die tierwohlorientierte Transformation der Nutztierhaltung in Deutschland voranzutreiben. In dieser Legislatur werde es aber keine Festlegung auf das Finanzierungsmodell geben, so Klöckner. 
Mit Material von ML, SMUL

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