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Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Christel Grommel, Imke Harms | am

Jetzt also doch: Wolf aus Burgdorfer Rudel darf getötet werden

Erst ja, dann nein, jetzt doch: Der Wolf, der für viele Risse von Tieren verantwortlich sein soll, darf nun doch geschossen werden.

Einiges an Hin und Her gab es um den Wolfsrüden mit der Kennung GW950m, der für viele Risse von Nutztieren verantwortlich sein soll - unter anderem auch für den Tod von Ursula von der Leyens Pony „Dolly“.

Abschuss des Wolfes erst gestoppt

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte nach Informationen des NDR mit Beschluss von Dienstag grünes Licht für den Abschuss des Wolfes gegeben - und damit einen anderslautenden Zwischenbeschluss von Freitag wieder aufgehoben. An diesem Tag nämlich war ein Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe gegen die Abschussgenehmigung eingegangen, um den Abschuss zu verhindern. Eine vorläufige Regelung sei erforderlich, um zu verhindern, dass „vollendete Tatsachen geschaffen werden“.

Wolf tötete 13 Tiere

Hinzu kam dann: Die Ausnahmegenehmigung der Region Hannover galt nur noch bis einschließlich 31 Januar. Das heißt, dass die Frist abgelaufen ist und der Wolf nicht mehr abgeschossen werden dürfte, so der NDR. Nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichtes ist bei der Behörde allerdings bereits ein neuer Antrag auf Abschussgenehmigung eingegangen, die über den Januar hinaus geht.

Die "alte" Abschussgenehmigung galt theoretisch schon seit Oktober, der Wolf soll der Presseabteilung des Verwaltungsgerichtes Hannover Angaben zufolge mindestens 13 Tiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder - und eben das Pferd.

Mit Material von NDR, Verwaltungsgericht Hannover
Wolf_Symbolbild

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