Die Soforthilfen des Bundes beziehen Landwirte nun mit ein. Hier geht es zu den Antragsformularen.
Mit großer Erleichterung reagiert auch das Landvolk Niedersachsen auf die Einbeziehung der Landwirtschaft in die Soforthilfen des Bundes.
Der Verband hatte sich beim Land dafür eingesetzt. "Damit ist eine Gleichbehandlung der Betriebe gewährt“, so der Landvolkpräsident, Albert Schulte to Brinke.
Der Bund stellt dafür Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder. In Niedersachsen wird das Programm wie die Soforthilfen des Landes über die N-Bank abgewickelt.
Diese Punkte müssen Antragsteller erfüllen
Unter https://www.nbank.de/ kommen Antragsteller sofort auf der Startseite zu den Antragsunterlagen.
Folgende Punkte müssen diese nach Angaben der N-Bank erfüllen:
- In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor oder
- der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen oder
- die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen.
Die N-Bank weist darauf hin, dass nur Originaldokumente einzusenden sind, also keine Fotos oder Dropbox-Links der Anträge und De-minimis-Formulare, da diese nicht bearbeitet werden können!
Zudem kann der Antrag nur digital ausgefüllt werden, es wird keine Unterschrift benötigt. Handschriftlich ausgefüllte Anträge können ebenfalls nicht bearbeitet werden. Die Bank hat eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der Soforthilfen noch vor Ostern angekündigt.