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Bauernverband fordert: Klimaschutzleistungen der Landwirte anrechnen
Der Deutsche Bauernverband dringt darauf, die Klimaschutzleistungen der Land- und Forstwirte bei den Beratungen im Bundstag zum Klimapaket zu berücksichtigen – und in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, fordert die Abgeordneten des Bundestages angesichts der Beratungen zum Klimapaket auf, die Anrechnung von Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft zu ermöglichen: „Im Klimaschutzgesetz müssen die Klimaschutzleistungen der Land- und Forstwirte auch dem Sektor positiv angerechnet werden. Dazu gehöre
- zum einen, Treibhausgassenken aus dem Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft auf die Treibhausgasminderungsziele in Deutschland anzurechnen - und zwar, wie in der EU rechtlich möglich, im Umfang von 22,3 Millionen Tonnen (2021 bis 2030).
- zum anderen müssten die Treibhausgaseinsparungen durch Bioenergie in dem Maße anteilig in der Landwirtschaft angerechnet werden, wie auch hier Emissionen bei deren Erzeugung entstehen, zum Beispiel durch die Düngung.
Erneuerbare Energieträger von CO2-Preis befreien
Zum Emissionshandelsgesetz erklärt Hemmerling: „Wenn das Emissionshandelssystem seinen Lenkungszweck erfüllen soll, müssen erneuerbare Energieträger wie die Bioenergie durchgängig von einem CO2-Preis befreit sein. Das ist aber im Entwurf bei Biokraftstoffen in beigemischter Form wie B7 und E10 nicht der Fall." Bioenergie imüsse vollständig vom Emissionshandel befreit bzw. mit dem Emissionsfaktor Null bewertet werden.
Hemmerling fordert die Ergänzung des Emissionshandels im Verkehrssektor: „Die bestehende Treibhausgasminderungs-Verpflichtung im Verkehrssektor ist konsequent von 6 Prozent in 2020 auf mindestens 16 Prozent in 2030 anzuheben. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass das zuständige Bundesumweltministerium hierzu keinen Vorschlag in das Klimaschutzprogramm 2030 eingebracht hat.“