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Bundesrat gibt Weg für neues Tierarzneimittelgesetz frei
Der Bundesrat stimmte heute (17. September) Änderungen im Arzneimittelrecht zu und verabschiedete eine Entschließung zur Lebensmittelverschwendung.
Der Bundesrat stimmte Änderungen im Arzneimittelrecht zur Trennung von Human- und Veterinärarzneimitteln zu, die der Bundestag vor der Sommerpause verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Kern ist ein neues Tierarzneimittelgesetz – als eigenständiges neues Stammgesetz. Im bisher für die Human- und Veterinärmedizin geltenden Arzneimittelgesetz werden zeitgleich die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben. Damit kommt der Bundestag Vorgaben einer neuen EU-Verordnung nach, die am 28. Januar 2022 in Kraft tritt. Zudem passt der Bundestag mit seinem Beschluss weitere Gesetze an die neue Rechtslage an und setzt zahlreiche Änderungswünsche des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung um.
Länder fordern Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung
Mit einer auf Initiative Niedersachsens verabschiedeten Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein.
Deutschland solle die Lebensmittelverluste bis 2030 halbieren.
Vor diesem Hintergrund fordern die Länder die Bundesregierung unter anderem zu diesen konkreten Maßnahmen auf:
- Prüfung einer Beschränkung der zivil- und strafrechtlichen Haftung bei Spenden von Lebensmitteln sowie die Einführung weiterer steuerlicher Anreize für die Abgabe von noch verzehrbaren Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits (kurzfristig) abgelaufen ist,
- Überprüfung der Regelungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum auf EU-Ebene - insbesondere mit Blick darauf, ob bei einzelnen Produktgruppen ein Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtbar ist,
- gezielte Unterstützung von Lebensmitteltafeln und Food-Sharing -Organisationen durch Förderprogramme und Stärkung von technischen Innovationen, die dem Handel Anreiz bieten, Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum näher rückt, zu reduzierten Preisen zu verkaufen,
- Unterscheidung der auf EU-Ebene gesetzlich vorgegebenen Vermarktungs- und Qualitätsnormen von freiwilligen Qualitätsstandards, Hinwirken auf einen Verzicht der Wirtschaftsbeteiligten auf solche Standards, die sich auf die bloße Optik der Lebensmittel beziehen,
- Aufnahme des Themas Wertschätzung von Lebensmitteln in die Ausbildungs- und Studienordnungen aller im Bereich Lebensmittel und Ernährung tätigen Berufsgruppen, flächendeckende Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte und Angebote der Ernährungs- und Verbraucherbildung im (vor)schulischen und schulischen Bereich