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Bundesrat macht Weg frei für Ausweisung der Roten Gebiete
Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten beschlossen.
Der Bundesrat hat am Freitag (18. September) die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) verabschiedet. Damit kann auch in Niedersachsen die Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete beginnen. Die Landesregierung hat der AVV im Bundesrat zugestimmt.
In der AVV werden Emissiondaten als ein Teilschnitt zur Ausweisung nitratsensibler Bereiche berücksichtigt. Diesen Ansatz hatte Niedersachsen schon länger gefordert.
„Damit können alle Bundesländer die Gebietsausweisung deutlich stärker am Verursacherprinzip ausrichten. Ich bin überzeugt, dass diese Vorgehensweise im Interesse aller ist: der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Verbraucher“, erklärte Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
Grenzwerte für belastete Gebiete
Weitere Teile des Beschlusses betreffen nach Angaben der niedersächsischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt die Eutrophierung von Flüssen und Seen durch Phosphor.
Es werde festgelegt, ab wann Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen signifikant sind und ein belastetes Gebiet ausgewiesen werden muss. Dies sei der Fall, wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag 20 Prozent übersteigt.
Rote Gebiete zügig ausweisen
„Es ist wichtig, dass wir jetzt bei der Ausweisung der roten Gebiete endlich auf die Zielgerade kommen“, betonte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies.
„Die EU hat den Druck auf Deutschland immer weiter erhöht. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium haben das jetzt gemeinsam angepackt und einen Lösungsweg zwischen Grundwasser- und Naturschutz sowie den Belangen der Landwirtschaft im Blick gehabt. Es geht nicht nur darum, Strafzahlungen zu vermeiden, es geht um nachhaltige Lösungen“, erklärte Lies.
Die AVV GeA soll noch Ende September in Kraft treten. Die Landesregierung wolle auf ihrer Grundlage zügig die sogenannten nitratsensiblen Gebiete ausweisen. Für die Binnendifferenzierung in Niedersachsen werde es ein dreistufiges Vorgehen mit einer Verschneidung von Immissions- und Emissionskriterien geben. Die Ausweisung der belasteten Gebiete solle künftig alle vier Jahre überprüft werden.
Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland
2018 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Deutschland seine Verpflichtungen zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie nicht einhält. Daraufhin wurde die Düngeverordnung bis zum 1. Mai 2020 überarbeitet. Sie sieht unter anderem vor, dass die Bundesregierung eine AVV erlässt, um die Vorgehensweise bei der Ausweisung der betroffenen Gebiete durch die Landesregierungen zu vereinheitlichen.
Laut einer gemeinsamen Erklärung des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums war dies der letzte nötige Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen.
Nun seien die Länder in der Verantwortung, die Gebietsausweisungen zu prüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen zu überarbeiten. Die Bundesregierung begleite die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie mit einem bundesweiten Monitoring ab Mitte 2021.