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Düngeverordnung: Niedersachsen bewertet rote Gebiete neu
Die roten Gebiete werden derzeit in Niedersachsen neu bewertet. Schärfere Düngeregeln sollen künftig auf weniger Flächen gelten.
Die roten Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung in Niedersachsen sollen neu bewertet werden. Der Vorgang sei gerade angelaufen, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast am Mittwoch (11. November) und stellt eine Reduzierung der roten Gebiete in Niedersachsen in Aussicht. Die Gebiete würden im Rahmen der anstehenden Neuausweisung im Vergleich zur bisherigen Kulisse kleiner werden.
Die Grundlage sei eine von Bund und Ländern im September beschlossene Verwaltungsvorschrift, nach der beim Ausweisen der nitratbelasteten Gebiete das
Verursacher-Prinzip stärker berücksichtigt werden kann. Messstellen sollen hierbei differenzierter genutzt werden, um nicht nur den Zustand des Grundwassers festzustellen, sondern zu ermitteln, wo zuvor die Belastung ins Erdreich gelangt ist.
Grünland: Geringeres Auswaschungsrisiko
Zur Begründung verwies Otte-Kinast auf den von Niedersachsen verfolgten Emissionsansatz. Das wird nach jetzigem Stand auch dazu führen, dass Grünland in den zukünftigen nitratsensiblen Gebieten weniger Fläche haben werde. Grund dafür sei das geringere Auswaschungsrisiko. Die Ministerin bekräftigte ihren Ansatz, bei der Festlegung der roten Gebiete das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Mit der Berücksichtigung der Emissionsdaten in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) habe Niedersachsen einen wichtigen Erfolg erzielt.
Nunmehr könnten alle Bundesländer die Gebietsausweisung deutlich stärker am Verursacherprinzip ausrichten als bislang. „Mit dieser Vorgehensweise können wir nicht nur gezielter als bisher nitratsensible Gebiete ausweisen, sondern noch besser als bei der vorherigen Ausweisung darlegen, warum auf diesen Flächen ein erhöhter Handlungsbedarf besteht“, erläutert die Ministerin.
Niedersachsen muss nachziehen
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Hermann Grupe, mahnte eine schnelle Neuausweisung und Reduzierung der roten Gebiete an. Nachdem Schleswig-Holstein die roten Gebiete nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift von etwa 50 % auf rund 5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche reduziert habe, müsse Niedersachsen hier nachziehen: „Die Gebiete müssen schnell verkleinert werden, um endlich zielgenauer im Sinne des Wasserschutzes reagieren zu können“, so Grupe.
Bisher zählen 39 Prozent der Landesfläche Niedersachsens zu den roten Gebieten.
Weiterhin starke Düngebeschränkungen zu befürchten
Das Landvolk Niedersachsen zeigte sich nur bedingt zufrieden mit den Äußerungen der Ministerin. Landvolk-Vizepräsident Dr. Holger Hennies begrüßte, dass bei den zukünftigen Anforderungen zum Grundwasserschutz auf den Feldern erstmals eine Unterscheidung nach dem Auswaschungsrisiko von Nitrat aus dem Boden in das Grundwasser getroffen werde. „Wir befürworten, dass die Schutzwirkung des Dauergrünlands endlich anerkannt werden soll“, so Hennies. Man stelle aber auch fest, dass der große einzelbetriebliche Einfluss im Ackerbau nicht berücksichtigt werde.
Stattdessen bleibe es bei der pauschalen Annahme einer hohen Nitratauswaschung vom Ackerland. Laut Hennies muss es stattdessen jedem Ackerbauern ermöglicht werden, zum Beispiel durch Bodenproben oder über Nährstoffbilanzen nachzuweisen, dass von seinem Hof keine Gefahr für zu hohe Nitrateinträge in das Grundwasser ausgehe.
„Erst dann sind wir bei einem Verursacherprinzip, das diesen Namen verdient hat“, stelle der Vizepräsident fest. Nach der Ankündigung der Landwirtschaftsministerin sei zu befürchten, dass zukünftig unabhängig von den einzelbetrieblichen Stickstoffverlusten für große Regionen in Niedersachsen weiter starke Einschränkungen der Düngung auf vielen Ackerflächen verordnet würden, und zwar auch dann, wenn keine Überschreitungen der Grenzwertes von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser nachgewiesen würden. Für diesen Fall geht das Landvolk davon aus, dass es wieder zu Klagen von Ackerbaubetrieben vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kommen wird.
Für Landwirte aus Niedersachsen heißt das: Sie müssen sich noch etwas gedulden, bis sie wissen, ob sich ihre Ackerfächen in den roten Gebieten befinden.