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Düngeverordnung: Otte-Kinast verteidigt Niedersachsen gegen EU-Kritik
Barbara Otte-Kinast äußerte sich heute im Landtag zur Kritik aus Brüssel an der Düngeverordnung. Niedersachsen könne selbstbewusst in die Gespräche mit der Kommission gehen.
EU-Umweltkommissar Sinkevicius hatte der Bundesregierung mitgeteilt, dass die Kommission erhebliche Bedenken habe, dass die Bundesländer die Düngeverordnung nicht vollständig und korrekt anwenden und dass Deutschland daher möglicherweise dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und der Nitratrichtlinie nicht nachkomme.
Dazu informierte Barbara Otte-Kinast heute morgen im Landtag und gab eine Einschätzung für Niedersachsen ab.
In einer Videokonferenz unterrichtete der Bund gestern die Länder und spielte den Ball an diese weiter. BMU und BMEL betrachteten das Schreiben der Kommission übereinstimmend als sehr ernst zu nehmend und sehen drei zentrale Kritikpunkte der Kommission:
- Kritik an der Modellierung gemäß § 3 AVV GeA im Rahmen der Ausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete. Mängel sieht die Kommission u.a. im Bereich der zur Verfügung stehenden Daten.
- Abgrenzung der mit Nitrat belasteten Gebiete, die Kommission betrachtet 80 % der Überwachungsstellen mit mehr als 50 mg Nitrat je Liter als außerhalb der ausgewiesenen "roten" Gebiete liegend.
- Fehlende Ausweisung eutrophierter Gebiete: Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen haben von der Möglichkeit des § 13a Absatz 5 Düngeverordnung Gebrauch gemacht, das gesamte Landesgebiet als eutrophiertes Gebiet zu betrachten. Dies wertet die Kommission als Verzicht auf die Ausweisung roter Gebiete.
Otte-Kinast sieht Niedersachsen in guter Position
Der Bund habe bereits Gespräche mit der Kommission angeboten. Hier werden die Länder und auch Niedersachsen mit am Tisch sitzen.
Man wolle von Seiten des Bundes zügig und gemeinsam mit den Ländern in einen intensiven Arbeitsprozess einsteigen, um gegebenenfalls notwendige Nachschärfungen der Methodik wie auch der Datenbasis schnellstmöglich zu identifizieren und umzusetzen.
Otte-Kinast betonte, dass Niedersachsen den Gesprächen mit der Kommission "selbstbewusst" entgegensehen könne. Niedersachsen habe mit enormem Einsatz, sehr viel Fachkompetenz und großer Akribie die Vorgaben der Düngeverordnung und der AVV GeA umgesetzt. Man werde alles tun, um Schaden von der niedersächsischen Landwirtschaft abzuwenden, so die Landwirtschaftsministerin.
Die Ministerin sah sich in der großzügigen Ausweisung der belasteten Gebiete durch das Schreiben der Kommission bestätigt. Der in Niedersachsen beschrittene Weg auf fachlicher Grundlage sei der richtige gewesen.
"Niedersachsen hat Hausaufgaben gemacht"
Das Landvolk Niedersachsen gab in einem Statement gegenüber der LAND & FORST an, die Einschätzung der Ministerin zu teilen. "Offenbar hat die Kommission die Unterlagen bezüglich der Ausweisungen für Niedersachsen falsch interpretiert. Dies kann man richtig stellen, so wie es Barbara Otte-Kinast angekündigt hat, und damit sollte die Angelegenheit dann zumindest für unser Bundesland vom Tisch sein."
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Hermann Grupe, griff dagegen im Landtag Otte-Kinast deutlich an. Es sei eine "Riesensauerei", dass die Landwirtinnen und Landwirte am Ende die Leidtragenden des Streits um die Düngeverordnung seien. Niedersachsen habe es katastrophal gemacht und das Schlechtestmögliche für die Landwirtschaft getan.
Widerspruch kam von der SPD-Abgeordneten Logemann sowie von Helmut Dammann-Tamke (CDU): Niedersachsen habe die Hausaufgaben gemacht, das sei die Botschaft des Brüsseler Schreibens. Die zuständigen Ministerien hätten hier gute Arbeit geleistet.
Rukwied äußert Verständnis für Forderung
Bauernpräsident Joachim Rukwied äußerte Verständnis für den Brief von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.
Die Forderung einer Überprüfung der belasteten Gebiete resultiere nach Einschätzung des DBV-Präsidenten vor allem aus der unterschiedlichen Ausweisungsmethodik der einzelnen Bundesländer. Der Bauernverband habe sich im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung stets für eine bundeseinheitliche Ausweisung stark gemacht. Mit dieser hätte es den Brief der EU-Kommission wohl nicht gegeben, mutmaßte Rukwied.
Der Bauernpräsident bekräftigte in dem Zusammenhang seine Kritik an den Vorgaben für die Roten Gebiete und der dort um 20 % reduzierten Düngeobergrenze. Diese Praxis sorge für eine dauerhafte Mangelversorgung der Feldbestände, eine schwache Wurzelausbildung und gehe zu Lasten eines sinnvollen Humusaufbaus, monierte Rukwied. Die Obergrenze in den Roten Gebieten sei "fachlicher Unsinn", der dringend zugunsten einer bedarfsgerechten Düngung nachgebessert werden müsse.