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Frist für ASP-Sperrzone: EU-Kommission lehnt Özdemirs Antrag ab
Den gemeinsamen Antrag von Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium auf Verkürzung der Frist für die Sperrzone der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat die EU-Kommission abgelehnt.
Wie das BMEL heute (30.08.) mitteilt, will die EU-Kommission dem in der letzten Woche eingereichten Antrag nicht zustimmen. Nach Ansicht der Kommission habe sich die epidemiologische Lage in Deutschland insgesamt verschlechtert, weil es in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen) zu ASP-Ausbrüchen gekommen sei. Deshalb bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren Übertragung der ASP in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland.
ASP-Brandbrief an Özdemir: Otte-Kinast haut auf den Tisch
Schlachtbetriebe nehmen keine Schweine aus ASP-Gebieten an
Um zehntausende gesunde Schweine aus den ASP-Restriktionsgebieten schlachten und vermarkten zu können, suche das BMEL gemeinsam mit den Landesbehörden und Schlachtbetrieben nach Lösungen. Momentan verweigerten die Schlachtunternehmen die Annahme der Schweine.
Das Bundesministerium weist auf die Zuständigkeit der Länder bei der Tierseuchenbekämpfung hin. Jedoch unterstütze das BMEL die betroffenen Länder „mit Rat und Tat“. So habe es sich zuletzt dafür eingesetzt, dass die Anstrengungen und Schutzmaßnahmen, die in Niedersachsen unternommen wurden, mit einer Verkürzung der Frist für die ASP-Sperrzonen honoriert werden.
Das sagt Otte-Kinast zur Ablehnung der Fristverkürzung:
Die Entscheidung der EU-Kommission, den Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Verkürzung der Frist auf den 3. September 2022 für die niedersächsische ASP-Sperrzone abzulehnen, kommentiert Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast:
„Die Entscheidung der EU-Kommission ist bedauerlich und ein harter Schlag für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Sperrzone.“ Die Ministerin macht darauf aufmerksam, dass bereits am 9. August alle erforderlichen Informationen ans BMEL geliefert worden sind, da die Verhandlungen zwischen Berlin und Brüssel geführt werden. Ministerin Otte-Kinast: „Nun geht es darum, die Kommission davon zu überzeugen, die Frist auf Anfang Oktober vorzuverlegen.“
Der Hintergrund: Die für die Festlegung der Drei-Monatsfrist maßgeblichen Maßnahmen sind bereits am 5. Juli 2022 amtlich abgenommen worden.