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Gärreste lagern und einarbeiten: Was ist zu beachten?
In einigen Regionen haben Regenfälle und wassergesättigte Böden die Düngung bislang noch verzögert. Wir zeigen, was für das Lagern von Festmist und Gärresten am Feld gilt.
Wie lange darf ich Gärreste und Mist am Feld lagern?
Grundsätzlich muss die Lagerung von festen Wirtschaftsdüngern auf dem Feld zeitlich mit der Ausbringung zusammenhängen. Auch darf nur so viel Mist gelagert werden, wie auf dem Feld ausgebracht wird. In den Vorgaben wird zwischen Festmist von Huf- und Klauentieren und anderen festen organischen Düngern unterschieden. Zu letzteren zählen etwa Geflügelmiste oder separierte Gärreste. Für sie gelten höhere Anforderungen.
Fristen für Festmist, Gülle und Gärreste
Hier gilt nach Angaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) folgendes:
- Festmist (TS-Gehalt > 25 %) darf ohne Abdeckung maximal vier Wochen und mit wasserfester Abdeckung maximal 6 Monate auf dem Feld gelagert werden.
- Separierte Gülle und Gärreste, sowie Geflügeltrockenkot dürfen zur Ausbringung 14 Tage mit wasserdichter Abdeckung am Feldrand bereit gestellt werden.
- Für Geflügelmist, Geflügelfrischkot und andere organische Dünger mit einem TS-Gehalt <25 % wegen hoher Stickstoffgehalte ist das Lagern auf dem Feld und am Feldrand untersagt.
Lagerung am Feld: Entwässerungsmulde anlegen
Je nach Bundesland kann es aber verschiedene zusätzliche Regelungen geben. Hier kann Ihnen Ihre jeweils zuständige Länderdienststelle weiterhelfen. Beim Lagern auf dem Feld dürfen die Wirtschaftsdüngern angrenzende Gewässer nicht beeinträchtigen. Gegen das Ablaufen von Sickerwassern an hängigen Flächen lässt sich etwa eine Entwässerungsmulde anlegen. Zudem empfiehlt es sich, die Lagerplätze jedes Jahr zu wechseln, um Nährstoffanreicherungen zu vermeiden.
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Wo darf ich Mist und Gärreste nicht lagern?
Das Lagern ist nur auf Acker und Grünland erlaubt. Nicht erlaubt ist das Lagern der Wirtschaftsdünger in
- Überschwemmungsgebieten und auf staunassen Flächen,
- Senken, in denen sich Wasser sammelt,
- Erosionsgefährdete Flächen,
- Im Bereich von Drainageleitungen,
- Karstgebiete und Gebiete mit stark durchlässigem Untergrund,
- Wasserschutzgebiete in den Zonen I und II, in der Zone III gelten je nach Schutzgebiet unterschiedliche Regelungen.
Wasser schützen: So viel Platz muss zum Mistlageplatz sein
Die LAWA gibt folgende Mindestabstände zu Gewässern an:
- 50 m zu oberirdischen Gewässern und Vorflutgräben,
- 20 m zu nicht ständig wasserführenden Straßen- und Vorflutgräben,
- 100 m zu Trinkwasserbrunnen.
Düngeverordnung: Diese Bußgelder drohen bei Verstößen
Wie schnell muss ich Gärreste und andere Wirtschaftsdünger einarbeiten?
Die Einarbeitungszeit regelt die Düngeverordnung. Sie ordnet an, dass Gärreste innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten sind. Ab dem 1. Februar 2025 verkürzt sich die Einarbeitungszeit auf eine Stunde. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost und organische Düngemitel mit weniger als 2 % Trockenmasse-Gehalt.