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GAP: EU-Parlament und Rat einigen sich
Das EU-Parlament und der Rat haben sich informell auf eine Übergangsregelung zur GAP für die Jahre 2021 und 2022 geeinigt. Damit erhalten Landwirte nun dringend benötigte Planungssicherheit.
Durch die Einigung können Direktzahlungen und Förderprogramme der 2. Säule weitergeführt werden. Der ausgehandelte Text muss nun noch vom Rat und dem Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Agrarrat wird voraussichtlich auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 2020 das Paket formal beschließen.
Dieses enthält auch eine Einigung über die zusätzlichen 8,07 Milliarden Euro aus dem europäischen Konjunkturprogramm.
- 37 Prozent sind für Klima-, Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen vorgesehen
- 55 Prozent sind für Maßnahmen der sozialen und digitalen Transformation zur Förderung von Präzisionslandwirtschaft, der Digitalisierung in ländlichen Gebieten und Stärkung der lokalen Märkte vorgesehen
- 30 % stehen 2021 zur Verfügung
- 70 % stehen 2022 zur Verfügung
Zudem werden die Corona-Beihilfen für Landwirte um sechs Monate verlängert.