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Geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe
Ab dem neuen Jahr gelten Änderungen in der Besteuerung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Einem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat heute zugestimmt.
Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz betroffen
EU verbietet zu hohe Durchschnittsätze
Sonderregelung für Pauschallandwirte
Die Sonderregelung für Pauschallandwirte beruht auf der Annahme, dass gesamtwirtschaftlich betrachtet die tatsächliche Vorsteuerbelastung aller Pauschallandwirte und der ihnen insgesamt gezahlte Pauschalausgleich übereinstimmen. Die Pauschallandwirte dürfen durch den Pauschalausgleich aber keine Erstattungen erhalten, die über ihre Vorsteuerbelastung hinausgeht - der Pauschalausgleich darf die Vorsteuerbelastung nicht übersteigen. Ansonsten würde ein Mitgliedstaat seinen Pauschallandwirten unzulässige Beihilfen gewähren. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Kritik von Niedersachsens Seite
Niedersachsen hatte im Finanzausschuss des Bundesrats gemeinsam mit weiteren Ländern den Entwurf eines Entschließungsantrags eingebracht, der die besondere Bedeutung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe betont hätte.
Vor allem hatte Niedersachsen darin Kritik an der Absenkung des Durchschnittssatzes geäußert und hatte sich für deren Verschiebung wenigstens auf den 1. Juli 2022 ausgesprochen, um den Betrieben einen zeitlichen Vorlauf zur Anpassung der Buchführung und Rechnungslegung und zur Prüfung einer Option auf den Verzicht der Durchschnittssatzbesteuerung zu ermöglichen. Zudem hätte diese Verschiebung die Gelegenheit gegeben, die Berechnung der Pauschalsätze vor allen Dingen im Hinblick auf die Einbeziehung der nicht mehr unter die Pauschalierung fallenden Betriebe mit Umsätzen über 600.00 EUR zu überprüfen.
Dieser Entschließungsantrag hat jedoch keine Mehrheit gefunden, weil die Mehrheit der Länder meinte, diese Zeit stehe nicht mehr zur Verfügung.