Seminarangebot Unternehmensführung - Geld und Unterlagen auf einem Schreibtisch

Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Christel Grommel | am

Geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe

Ab dem neuen Jahr gelten Änderungen in der Besteuerung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Einem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat heute zugestimmt.

Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sinkt ab dem Jahr 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent. Nach Schätzungen der Bundesregierung kommt es dadurch zu Mehrbelastungen von 80 Millionen Euro im Jahr 2022 und 95 Millionen Euro ab 2023.

Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz betroffen

Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht. Diese Möglichkeit der Pauschalierung können alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Das Jahressteuergesetz 2020 regelt, dass die Höhe der Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten überprüft werden muss - sie ist ein wichtiges Kriterium für die Festlegung der Durchschnittssätze.

EU verbietet zu hohe Durchschnittsätze

Nach Angaben der Bundesregierung wäre der derzeitige Durchschnittssatz von 10,7 Prozent ab dem neuen Jahr nicht mehr zulässig, weil er gegen die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen würde.

Sonderregelung für Pauschallandwirte

Die Sonderregelung für Pauschallandwirte beruht auf der Annahme, dass gesamtwirtschaftlich betrachtet die tatsächliche Vorsteuerbelastung aller Pauschallandwirte und der ihnen insgesamt gezahlte Pauschalausgleich übereinstimmen. Die Pauschallandwirte dürfen durch den Pauschalausgleich aber keine Erstattungen erhalten, die über ihre Vorsteuerbelastung hinausgeht - der Pauschalausgleich darf die Vorsteuerbelastung nicht übersteigen. Ansonsten würde ein Mitgliedstaat seinen Pauschallandwirten unzulässige Beihilfen gewähren. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz verkündet werden. Es soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Kritik von Niedersachsens Seite

Niedersachsen hatte im Finanzausschuss des Bundesrats gemeinsam mit weiteren Ländern den Entwurf eines Entschließungsantrags eingebracht, der die besondere Bedeutung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe betont hätte.

Vor allem hatte Niedersachsen darin Kritik an der Absenkung des Durchschnittssatzes geäußert und hatte sich für deren Verschiebung wenigstens auf den 1. Juli  2022 ausgesprochen, um den Betrieben einen zeitlichen Vorlauf zur Anpassung der Buchführung und Rechnungslegung und zur Prüfung einer Option auf den Verzicht der Durchschnittssatzbesteuerung zu ermöglichen. Zudem hätte diese Verschiebung die Gelegenheit gegeben, die Berechnung der Pauschalsätze vor allen Dingen im Hinblick auf die Einbeziehung der nicht mehr unter die Pauschalierung fallenden Betriebe mit Umsätzen über 600.00 EUR zu überprüfen.

Dieser Entschließungsantrag hat jedoch keine Mehrheit gefunden, weil die Mehrheit der Länder meinte, diese Zeit stehe nicht mehr zur Verfügung.

Mit Material von Bundesrat, ML
Sitzung im Bundestag

Digitale Ausgabe

Jetzt bestellen
digitalmagazin

✓ Artikel suchen und merken

✓ exklusiv: Video und Audio

✓ Familienzugang

✓ 1 Tag früher informiert

Digitale Ausgabe

✓ Artikel merken und teilen
✓ exklusiv: Video und Audio
✓ Familienzugang
✓ 1 Tag früher informiert
Produkte entdecken
 
Das könnte Sie auch interessieren

Inhalte der Ausgabe

  • Solling: Leben mit und für den Wald
  • Böse Überraschung bei der Grundsteuer?
  • Biodiversität im Boden steigern
  • Energie sparen bei der Melktechnik
  • Holz trocknen und mehr Heizwert erreichen

JETZT DAS WOCHENBLATT KENNENLERNEN – GEDRUCKT ODER DIGITAL!

Reinschnuppern: 12 Ausgaben ab 10€

Jetzt bestellen