Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht einheitliche Regeln für Gebiete mit hoher Nitratbelastung vor. Das sind die Neuerungen.
Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung soll es eine einheitliche Ausweisung der belasteten, so genannten roten Gebiete, geben - so das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Bisher wurde diese von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu erheblicher Kritik seitens der Europäischen Kommission und bei den landwirtschaftlichen Betrieben geführt hat.
Konkret geht es nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter anderem um einheitliche Vorgaben und Anforderungen für Grundwasser-Messstellen. Künftig muss es mindestens eine Messstelle für 50 Quadratkilometer Fläche geben. Zudem soll die Ausweisung der belasteten Gebiete alle vier Jahre überprüft werden. Eine enstprechende allgemeine Verwaltungsvorschrift wurde am Mittwoch (12. August) vom Bundeskabinett beschlossen.
Das sind die Änderungen auf einen Blick
- Bisher wurden für die Ermittlung mit Nitrat belasteter Gebiete gemäß Düngeverordnung die Nitratgehalte im Grundwasser zu Grunde gelegt. Künftig werden auch die Standortfaktoren (etwa Bodenart oder die Grundwasserbildung) sowie die Nährstoffflüsse aus der landwirtschaftlichen Nutzung mit in die Berechnung einbezogen. Dies ist wichtig für die Binnendifferenzierung.
- Für die Festlegung der zu betrachtenden Messstellen wird ein Ausweisungsmessnetz verbindlich festgeschrieben, das sich aus den verschiedenen Messnetzen (gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz zur Umsetzung der Nitratrichtlinie) zusammensetzt. Eine bessere Datengrundlage ist das Ergebnis.
- Es wurde eine Präzisierung beim Ausweisungsmessnetz vorgenommen, dass nur die ‚landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen‘ Verwendung finden sollen.
- Künftig soll sichergestellt werden, dass mindestens eine Messstelle je 50 Quadratkilometer vorhanden ist.
- Hinsichtlich der Eutrophierung durch Phosphor wird transparent festgelegt, ab wann Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen signifikant werden und ein belastetes Gebiet ausgewiesen werden muss.
- Signifikante Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen liegen vor, wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 Prozent ist. Zusätzlich werden Schwellenwerte für den tolerierbaren Bodenabtrag eingeführt.
- Durch Phosphat eutrophierte Gebiete müssen nicht ausgewiesen werden, wenn der Eintrag überwiegend aus Punktquellen (z.B. Ablauf einer Kläranlage) stammt und zusätzliche düngebezogene Maßnahmen keine Verbesserung erwarten lassen.
- Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll künftig alle vier Jahre überprüft werden. Die dabei zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter sein als 48 Monate. In diesem Turnus ist die AVV dann deckungsgleich mit dem Turnus der EU-Nitrat-Richtlinie zu evaluieren. Das sorgt dafür, dass die Anstrengungen der Landwirtinnen und Landwirte zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz bei der Ausweisung auch berücksichtigt werden können.
- Es können einzelbetriebliche Daten bei der Ausweisung genutzt werden, soweit diese validiert sind. Dies könnte perspektivisch helfen, einzelne Flächen von Betrieben aus der Kulisse auszunehmen.
Inkrafttreten: Voraussichtlich Ende September
Die Neuregelungen, mit denen sich voraussichtlich am 18. September noch der Bundesrat befassen soll, könnten Ende September in Kraft treten. Die Länder hätten dann noch bis Jahresende Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen und ihre Landesverordnungen zu ändern.
Julia Klöckner sagt, dies sei ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit.