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Habeck reißt bei Biogas und Photovoltaik die Deckel runter
Gute Nachrichten für Energie-Landwirte: Begrenzungen für Biogas und Photovoltaik sollen aufgehoben werden.
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine steckt Deutschland in einer Energieversorgungskrise. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck setzt in dieser angespannten Lage auch darauf, das kurzfristig verfügbare Potenzial der erneuerbaren Energien auszuschöpfen.
Darum sollen zwei limitierende Auflagen für Biogasanlagen und Solaranlagen im Eilverfahren aufgehoben werden. Das kündigte Habeck im Zusammenhang mit einem weiteren Energiesicherungspaket an.
Deckelung für Biogas- und Photovoltaikanlagen entfällt
Habeck will die vorgegebene jährliche Maximalproduktion für Biogasanlagen aussetzen. Außerdem soll die 2014 eingeführte Kappungsregel für bestehende Solaranlagen fallen, wonach diese höchstens 70 Prozent der installierten Leistung in das Stromnetz einspeisen dürfen.
Für Neuanlagen gilt dies ohnehin ab dem 1. Januar 2023. Die notwendigen gesetzlichen Änderungen will das Wirtschaftsministerium möglichst schnell auf den Weg bringen, damit der Entlastungseffekt für die Stromerzeugung aus Gas möglichst schon im kommenden Winter greift.
„Erfreuliches Signal“ für die Bioenergie-Branche
Die Bioenergie-Branche nahm die Ankündigung Habecks positiv auf. Es sei „ein mutmachendes und erfreuliches Signal aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Biogasproduktion kurzfristig anheben zu wollen“, sagte die Leitern des Haupstadtbüros Bioenergie, Sandra Rostek. Die Bioenergiebranche könne und wolle durch eine kurzfristige Ausweitung ihrer Produktion die Situation auf dem Gasmarkt im kommenden Winter entschärfen, betonte Rostek.
Dazu bedürfe es vor allem Erleichterungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie im Bau- und Genehmigungsrecht. Nach Angaben des Verbandes ließen sich somit kurzfristig etwa 20 Prozent Leistung im Biogasanlagenbestand zusätzlich mobilisieren. Dies entspricht insgesamt 19 Milliarden Kilowattstunden Gas beziehungsweise 7 Milliarden Kilowattstunden Strom zuzüglich der Wärmeerzeugung durch die Anlagen.