Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bundesregierung auf die Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft verklagt.
Ziel der Klage sei es, die Bundesregierung zu einem wirkungsvollen Programm zur Senkung der Treibhausgase zu verpflichten. Bis 2030 sollen sie um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Die bisherigen Maßnahmen reichen der DUH nicht aus.
Für jeden der Sektoren ist ein schrittweiser Rückgang der Emissionen in den nächsten zehn Jahren vorgesehen. Die Landwirtschaft soll in diesem Jahr nicht mehr als 68 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent emittieren. Bis 2030 sollen die Emissionen auf 58 Millionen Tonnen sinken.
Die DUH beruft sich auf mehrere Gutachten, die bestätigten, dass für ein Erfüllen der eigenen Vorgaben die vorgesehenen Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts würden nach jetzigem Stand in der Landwirtschaft nur 82 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgesehenen Einsparungen erreicht. Um die Ziele zu erreichen, forderte die DUH in einer Pressemitteilung mehr Ökolandbau und eine geringere Anzahl von Tieren pro Fläche.
Zweite Klage der DUH
Der Sektor Verkehr erreiche 56 Prozent, der Gebäudesektor nur 94 Prozent und die Industrie 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgesehenen Einsparung. Deutschland werde auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.
Die Deutsche Umwelthilfe reichte die Klageschrift nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Dienstag, 9. März, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein. Rechtlich vertreten wird die Bundesregierung, gegen die sich die Klage richtet, durch das Bundesumweltministerium.
Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Einzelsektor Verkehr verklagt. Über die Klage ist noch nicht entschieden.