Die EU-Kommission hat der Bundesregierung erlaubt, an Agrarunternehmen Beihilfen zu zahlen.
Die im Beihilferahmen erteilte Genehmigung für in der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder in der Fischerei- und Aquakultur tätige Unternehmen Zuschüsse von bis zu jeweils 35.000 Euro. Das erklärte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) am Donnerstag vergangener Woche. Gewerblichen Unternehmen könnten Beihilfen von bis zu 400.000 Euro gewährt werden.
Mit der Unterstützung sollen die Folgen des Ukraine-Kriegs abgefedert werden.
Hilfen können auch Steuervorteile oder Darlehen sein
Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März von der EU-Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt. Die Beihilfen müssten bis zum 31. Dezember 2022 gewährt werden, hieß es seitens der Brüsseler Behörde.
Laut der Sprecherin des BMEL können die Hilfen in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen, Vergünstigungen, aber auch Garantien und Darlehen erfolgen. Insgesamt hat Deutschland nach Angaben der Kommission Beihilfen von bis zu 20 Mrd. Euro bereitgestellt.
Welche Konsequenzen hat der Krieg in der Ukraine?
Die Mittel stehen allen Branchen - mit Ausnahme des Finanzsektors - offen, die von der derzeitigen Krise und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland betroffen sind.
Die Sprecherin hob zudem hervor, dass Deutschland bereits 60 Mio. Euro aus der EU-Krisenreserve erhalte. Darüber hinaus sei geplant, dass die maximal mögliche nationale Kofinanzierung von 200 Prozent genutzt und den Landwirten somit zusätzlich 120 Mio. Euro bereitgestellt würden.