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LAND & FORST - Die Wegweiser: Jede Stimme zählt bei den Sozialwahlen
Im Podcast "LAND & FORST-Die Wegweiser" geht es um Themen aus den Bereichen Wirtschaft, Recht, Politik und Agrar. Diesmal hat die stellvertretende Chefredakteurin Cornelia Krieg mit Sandra Glitza vom Landvolk über die Sozialwahlen Ende Mai gesprochen.
"Sozialwahlen sind das Stiefkind in der deutschen Wahlenlandschaft." Das findet zumindest Sandra Glitza, Rechtsanwältin und Sozialreferentin beim Landvolk Niedersachsen. Und das, obwohl sie die drittgrößte Wahl in Deutschland sind - nach den Bundestags- und Europawahlen. Am 31. Mai dieses Jahres sind wieder Sozialwahlen, die letzte hatte es im Jahr 2017 gegeben. Auch in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) wird erneut eine Vertreterversammlung, das sogenannte „Versichertenparlament“ gewählt, über die die Beitragszahler ein Mitwirkungsrecht erhalten.
Fakten zur Sozialwahl: die Interessenvertretung der Versicherten
Was bringt das? Speziell für Landwirte? Die Vertreterversammlung ist die Interessenvertretung der Versicherten. Sie wählt den Vorstand und besteht aus jeweils 20 Mitgliedern der Arbeitnehmer, 20 Mitgliedern der Arbeitgeber und 20 Mitgliedern der „Sofas“, der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). In den Vorstand werden dann jeweils 5 Mitglieder aus jeder dieser drei Gruppen gewählt. Die gemeinsam vom Landvolk Niedersachsen und dem Bauernverband Schleswig-Holstein betriebene Liste hat die Nummer 6 und heißt wie in 2017 „klarer Kurs Nord“.
Je mehr Stimmen die Liste im Verhältnis zu den übrigen acht Listen erhält, desto mehr Vertreter kann sie entsenden. Die Vertreter haben dann die Möglichkeit, sich in den Ausschüssen zu engagieren, beispielsweise im Widerspruchsausschuss, im Finanzausschuss, Bauausschuss, im Präventionsausschuss, im Haushaltsausschuss oder anderen Ausschüssen. So können sie unter anderem Einfluss auf die Leistungen nehmen.
75 Jahre Landvolk - Weil sagt Landwirten Unterstützung zu
Sozialwahl wird zu wenig kommuniziert
Klingt ziemlich wichtig. Dennoch ist die Aufmerksamkeit gering, "die Wahl wird wenig kommuniziert“, ist der Eindruck von Sandra Glitza. Bundestagswahlen seien stets in aller Munde, Sozialwahlen nicht. "Dadurch, dass jeder Sozialversicherungsträger für sich wählt, gibt es keine gemeinsame Wahlkampagne wie zum Beispiel bei der Bundestagswahl." Das sei schade, denn: "Das ist die direkteste Form der Mitbestimmung, die wir haben können."
Damit in diesem Jahr möglichst viele Menschen ihr Kreuz setzen - und sich vor allem erst einmal Kandidaten und Kandidatinnen finden -, hat sich das Landvolk Niedersachsen einiges einfallen lassen. Neben persönlichen Gesprächen sind Informationsveranstaltung organisiert worden, zum Beispiel bei Nebenerwerbslandwirten und bei Realverbänden, zudem sind Videos veröffentlicht worden.
Selbst mitmachen und Fragenbogen der SVLFG anfordern
Übrigens ist ein großer Erfahrungsschatz laut Sandra Glitza in diesen Bereichen zwar sicherlich hilfreich, aber keine Voraussetzung. Am wichtigen sind in ihren Augen Engagement und der "Wille, etwas zu bewegen". Man müsse kein "Ehrenamtsprofi" sein. Was einem an Wissen noch fehle, baue man schnell auf. Wichtig jedoch: Die Berechtigung, sich als Kandidat oder Kandidatin aufstellen zu lassen und auch zu wählen, knüpft an an die Versicherung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Wer übrigens den Fragenbogen der SVLFG nicht mehr oder noch nicht hat und sich entschlossen hat, in diesem Jahr vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, kann bei der SVLFG anrufen (Tel. 0561 785-0).
Das vollständige Gespräch hören Sie in unserem Podcast „Die Wegweiser“. Es gibt ihn auf der LAND & FORST-Webseite und auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Spotifiy .