Ihr Leitbild zur künftigen Agrarwirtschaft: Vielfältig strukturierte Landwirtschaft, die noch nachhaltiger wirtschaftet und jungen Menschen mehr Chancen zum Einstieg in den Beruf bietet.
Das Leitbild zur künftigen Agrarwirtschaft haben der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) und die Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz (BUNDjugend) im Rahmen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) gemeinsam entwickelt. Die formulierten Thesen sollen in die Arbeit der Zukunftskommission einfließen.
Brücke zwischen Erzeugern und Verbrauchern
Der BDL und die BUNDjugend schlagen in ihrer "Gemeinsamen Vision zur Zukunft der Landwirtschaft" nach eigenen Angaben die Brücke zwischen Erzeugern und Verbrauchern, zwischen regionaler und globaler Landwirtschaft sowie zwischen Tierhaltung und Klima- beziehungsweise Umweltschutz. Der Zehn-Punkte-Plan zeige einen Weg in die Zukunft auf, in der Landwirtschaft und Gesellschaft zusammenstünden.
Regionale Wertschöpfungsketten
Die beiden Jugendorganisationen setzen in ihrem Papier auf unternehmerisch tätige Agrarbetriebe in regionalen Wertschöpfungsketten und mit einer großen Bandbreite an diversifizierten und spezialisierten Produktionsrichtungen. Die Zahl der Unternehmen soll ungeachtet des seit Jahrzehnten anhaltenden Strukturwandels mindestens stabil bleiben oder sogar wachsen. Dafür braucht es nach Überzeugung von BDL und BUNDJugend mehr Unterstützung für den beruflichen Nachwuchs bei der Ausbildung, dem Berufseinstieg und der Hofübernahme sowie bei der Digitalisierung.
Mehr am Tierwohl orientieren
Die Tierhaltung soll in Zukunft noch stärker am Tierwohl orientiert und ihre räumliche Konzentration abgebaut werden. Im Ackerbau drängen die Organisationen auf eine klimaresiliente Landwirtschaft, die in Stoffkreisläufen denkt und ihren Teil zum Klima-, Umwelt- und Artenschutz beiträgt.
In dem Papier wird außerdem gefordert, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) neu auszugestalten. Für den BDL und die BUNDjugend bedeutet dies den Ausstieg aus den bedingungslosen Flächenprämien. Öffentliche Mittel sollten nach einer Übergangsphase EU-weit nur für Ökosystemleistungen und die Kulturlandschaftspflege gewährt werden. Dies sollte explizit auch Leistungen im weiten Sinne des Gemeinwohls und der Ökologie umfassen.