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Anne-Maria Revermann | am

Landwirte verklagen Bundesregierung zu mehr Klimaschutz

Drei Bauernfamilien aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg haben die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verklagt.

Drei Bauernfamilien aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg wollen die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Klimaschutz zwingen. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Die Richter wiesen die Klage von Biobauer Claus Bohm aus dem Alten Land zwar ab. Doch der Fall ist noch nicht zu Ende. Bohm hatte die Klimaklage zusammen mit Bauernfamilien von der Nordsee-Insel Pellworm, aus der Lausitz in Brandenburg und Greenpeace gegen die Bundesregierung gestellt.

Greenpeace hatte die Bauern in Berlin unterstützt, die Organisation hat dem Gericht zufolge selbst kein Klagerecht.

Landwirt Bohm: Wir kämpfen weiter!

Nun kann die nächste Instanz kann angerufen werden. „Wir werden weiterkämpfen“, sagt Bohm. Dem Richter hatte er in der Verhandlung einen Apfel mit Sonnenbrand gezeigt - eine Folge extremer Temperaturen durch den Klimawandel. Eindringlich bat er: „Bringen Sie der Regierung bitte bei, dass wir einen anderen Weg einschlagen müssen.“

Die Landwirte haben geklagt, weil Deutschland sein Klimaschutz-Ziel für 2020 verpasst und sich die Bauern von den Folgen in ihrer Existenz bedroht sehen. Eigentlich sollten im kommenden Jahr die Treibhausgas-Emissionen 40 Prozent geringer sein als 1990. Es werden aber nach der jüngsten Schätzung nur rund 33 Prozent.

Gerichtsurteil: Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 nicht rechtsverbindlich

Im Urteil hieß es, eine Pflicht der Regierung zum geforderten Handeln sei nicht ersichtlich. Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine „rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung“, auf die sich die Kläger berufen könnten.

Zudem sei das Klimaziel 2020 mit dem Regierungsentwurf zum Klimaschutzgesetz zulässig auf das Jahr 2023 verschoben. Es fehle den Klägern an der Klagebefugnis.Richter Hans-Ulrich Marticke bat die Kläger um Verständnis: „Wir müssen die Handlungsspielräume der Exekutive respektieren“, sagte er.

Erfahrener Richter ordnete schon Diesel-Fahrverbote an

Der erfahrene Richter hat nicht grundsätzlich ein Problem damit, die Politik zum Handeln zu verurteilen. Vergangenes Jahr ordnete er etwa Diesel-Fahrverbote auf mehreren Berliner Straßen an, weil die Luft zu schmutzig war.

Aber im Streit um Luftschadstoffe geht es um Gesetze und Grenzwerte - in der Klimapolitik ist es viel komplizierter. Noch in diesem Jahr wollen Union und SPD das erste Klimaschutzgesetz beschließen. Dann ist nicht nur das 2030-Ziel per Gesetz festgeschrieben, sondern auch, welchen Beitrag Bereiche wie Verkehr oder Landwirtschaft dazu in welchen Jahr leisten müssen.

Bundesumweltministerium: In Rechtsauffassung bestätigt

Das Bundesumweltministerium erklärte nach dem Urteil, man sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Es wurden heute Rechtsfragen geklärt, keine politischen Fragen“, sagte ein Sprecher. „Insofern ist das Urteil auch kein Rückschlag für den Klimaschutz.“ Die Kläger und das Ministerium eine dasselbe Ziel: „Eine Klimapolitik, mit der Deutschland seine Klimaziele wieder erreicht.“

Das Berliner Gericht räumte der Regierung einen Gestaltungsspielraum ein und wies darauf, dass auch Verschmutzungsrechte von anderen EU-Staaten gekauft werden könnten, wenn die eigenen Ziele nicht geschafft würden.

Die Kläger hätten nicht dargelegt, dass die Klimaschutz-Maßnahmen der Regierung völlig ungeeignet und unzulänglich gewesen seien. Das Klimaziel 2020 werde voraussichtlich drei Jahre später erfüllt.

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Mit 2020-Ziel wird es nichts

Dass es mit dem 2020-Ziel nichts werden würde, war schon eine Weile offensichtlich - inzwischen hat es die Bundesregierung auch eingeräumt. Im Koalitionsvertrag wollten Union und SPD die Lücke "so schnell wie möglich" schließen, in den jüngsten Klimaschutz-Beschlüssen ist aber nur noch vom Ziel für 2030 die Rede. Dann sollen die Emissionen 55 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.

Aus Sicht von Klimawissenschaftlern sind allerdings die bis dahin insgesamt ausgestoßenen Klimagase in der Summe das Entscheidende.

Drei Bauernfamilien sind nicht alleine

Alleine sind die drei Bauernfamilien mit ihrem Versuch nicht. In vielen Ländern beschäftigt der Klimawandel bereits die Gerichte. Die Niederlande wurden bereits zu mehr Klimaschutz verurteilt. In Deutschland hat ein Bündnis aus Verbänden und Bürgern beim Bundesverfassungsgericht geklagt.

Zehn Familien verklagen die Europäische Union, weil sie auf unterschiedliche Weise vom Klimawandel betroffen sind und ihre Grundrechte verletzt sehen - das Europäische Gericht hat die Klage aber zurückgewiesen.

Mit Material von dpa

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