Biogasanlage

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Maren Diersing-Espenhorst | am

Landwirtschaftsministerium fördert Investitionen bei Biogasanlagen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bezuschusst Investitionen von Biogasanlagenbetreibern.

Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft zu senken, lautet das Ziel der Bundesregierung. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die "Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern" erlassen.

Vergärung von Wirtschaftsdüngern wird gefördert

In ihrem Rahmen sollen Investitionen von Biogasanlagenbetreibern im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern anteilig bezuschusst werden. Ziel ist das Senken umwelt- und klimaschädlicher Emissionen in der Landwirtschaft aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern allgemein durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen.

Was wird genau gefördert?

Im Einzelnen gefördert werden sollen:

  • Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen unter der Voraussetzung einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz
  • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen
  • Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschaftsdüngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen
  • Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung
  • Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent an der jährlich eingesetzten Substratmenge
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen

Summen und Fristen

Pro Unternehmen und Investitionsvorhaben werden bis zu 200.000 Euro gefördert. Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Mit Material von BMEL

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