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Misthaufengeruch und Kuhglocken sind besonders zu schützen
Bayern will im Bundesrat erreichen, dass im Bundesimmissionsschutzgesetz die für das „Landleben typischen und identitätsstiftenden Gerüche und Geräusche" in ganz Deutschland unter besonderen Schutz gestellt werden.
Die Fraktion der Freien Wähler (FW) hat es angeschoben, jetzt soll der Bundesrat entscheiden: Nach der Sommerpause will die bayerische Staatsregierung mit einer Initiative erreichen, dass im Bundesimmissionsschutzgesetz die für das „Landleben typischen und identitätsstiftenden Gerüche und Geräusche in Bayern und Deutschland unter besonderen Schutz gestellt werden“.
Kuhglocken- und Kirchturmgeläut, Stall-und Misthaufengeruch oder der morgendliche Hahnenschrei - all das soll als „einzigartiges Sinneserbe“ geschützt werden. Dabei gilt für ihn Frankreich als Vorbild, wo es seit Ende 2021 ein entsprechendes Gesetz gibt.
Gerüche und Geräusche schützen
In Frankreich obliege es den einzelnen Regionen, welche konkreten Geräusche und Gerüche geschützt würden, um den jeweiligen Besonderheiten vor Ort Rechnung zu tragen.
„Dem französischen Vorbild folgend sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen bestimmte Geräusche und Gerüche festzulegen, die in bestimmten Regionen für die traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweise typisch sind und dort nicht als erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen gelten.
Wichtig sei, dass bei der Festlegung des zu schützenden Sinneserbes eine Abwägung zwischen den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie dem kulturellen Stellenwert der Geräusche und Gerüche erfolge.
Initiative muss Zustimmung im Bundesrat finden
Bei einer Landtagsdebatte zum Thema „Sinneserbe“ gab es allerdings auch beim Koalitionspartner CSU Zweifel an der Sinnhaftigkeit des FW-Vorstoßes. Und jetzt steht die nächste Hürde bevor: Noch ist längst nicht ausgemacht, dass die Initiative Zustimmung im Bundesrat findet.