Wolf im Wald

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Madeline Düwert | am

NABU reicht EU-Beschwerde gegen Niedersächsische Wolfsverordnung ein

Niedersachsen weiche mit seiner Wolfsverordnung weit von anderen Bundesländern sowie vom EU-Recht ab, so der Nabu.

Der Naturschutzbund (Nabu) reicht eine EU-Beschwerde gegen die Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen in Brüssel ein. Niedersachsen weiche weit von anderen Bundesländern sowie vom EU-Recht ab, teilte der Nabu mit.

Umweltminister Olaf Lies kontert, dass der Nabu die Gelegenheit versäumt hatte, die Wolfsverordnung mit konstruktiven Vorschlägen zu bereichern.

Schutz des Wolfes massiv aufgeweicht

Der Schutz des Wolfes werde mit der Verordnung „massiv aufgeweicht“, sagte Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des Nabu Niedersachsen. „Bundesweite Empfehlungen eines zumutbaren Herdenschutzes werden nach unten korrigiert. Das wird den Weidetierhaltern nicht helfen, da Wolfsabschüsse keine Nutztierrisse verhindern“, ist sich Buschmann sicher.

Aus Nordamerika und europäischen Nachbarländern sei bekannt, dass Abschüsse von Wölfen durch eine Zerstörung der Rudelstruktur erhöhte Nutztierrisse zur Folge haben können.

Naturschützer wollen Zäune

Rinder, Pferde und Tiere auf Deichen bräuchten wolfsabweisende Zäune, plädiert der Nabu in seiner Beschwerde. „Auch an Deichen lassen sich zumutbare Herdenschutzmaßnahmen durchführen“, sagte Buschmann.

In der Verordnung sei das anders vorgesehen. Zudem solle der günstige Erhaltungszustand am Verbreitungsgebiet festgemacht werden, nicht an der Grenze des Bundeslandes, finden die Naturschützer.

Olaf Lies: Nabu liefert keine konstruktiven Vorschläge

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies sagt dazu: „Wenn der Nabu behauptet, Niedersachsen stelle sich nicht den Herausforderungen der Koexistenz mit dem Wolf, verkennt er offenbar die beträchtlichen finanziellen Anstrengungen zum Herdenschutz, von denen unter anderem auch das Nabu-eigene Herdenschutzprojekt profitiert. Insgesamt hat Niedersachsen angesichts von mittlerweile 35 Rudeln im vergangenen Jahr Herdenschutzmaßnahen in Höhe von über fünf Millionen Euro gefördert“.

Der Nabu hatte im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit, die Wolfsverordnung mit konstruktiven Vorschlägen zu bereichern, so Lies weiter. "Diese blieben jedoch weitgehend aus, da man beim Nabu dem Erhalt der Weidetierhaltung und den von ihr abhängigen, geschützten Arten offenbar weniger Bedeutung beimisst als dem bedingungslosen Schutz auch noch des problematischsten Einzelwolfes.“

Wolf überfahren

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