Der Naturschutzbund (Nabu) und zwei weitere Verbände haben Klage gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Wolfverordnung in Niedersachsen eingereicht. Sie fordern das Land auf, den "Artenschutz ernst zu nehmen".
Nach Ansicht der drei Verbände, zu denen neben Nabu noch der "Freundeskreis freilebender Wölfe" sowie der WWF gehören, sei die Wolfspolitik der Landesregierung gescheitert. Diese lege den Schwerpunkt auf den Abschuss von Wölfen. Das führe laut der Kläger nur zum Rückgang von Nutztierrissen, wenn der Wolf wieder ausgerottet würde.
Die Verbände verweisen in einer Pressemitteilung darauf, dass dort, wo in Wolfsgebieten konsequent Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt würden, die Zahlen der Nutztierrisse nachweislich zurückgingen. Man pocht auf den Herdenschutz: Ein adäquater und umsetzbarer Herdenschutz sei wichtig und die einzige Möglichkeit, mit dem Wolf möglichst konfliktfrei koexistieren zu können.
Kritik an der Wolfsverordnung
Die Wolfsverordnung lege allerdings nicht den Schwerpunkt auf die Unterstützung der Betriebe beim Herdenschutz, so die drei Verbände. Sie konterkariere diesen sogar: "Beispielsweise sollen Wölfe gemäß Wolfsverordnung des Landes bereits dann zum Abschuss freigegeben werden können, wenn am Deich keine Herdenschutzmaßnahmen durchgeführt werden", so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.
Weiterhin wird kritisiert, dass Niedersachsen künftig selbst den Erhaltungszustand der Population bestimmen will, was aber fachlich nicht möglich sei. Denn diese erstrecke sich über die Landesgrenzen hinaus, weshalb die Kompetenz dafür auf Bundes- bzw. EU-Ebene liege.
Abschuss helfe nicht
Der Abschuss von Wölfen sei nicht das richtige Mittel und könne nur im Ausnahmefall bei tatsächlich auffälligen Wölfen adäquat sein, argumentieren die Verbände.
Man sehe sich daher gezwungen, gegen die "bundesweit einzigartige und fachlich unsägliche" Wolfsverordnung Niedersachsens zu klagen.
Landvolk: Nabu verharmlost die Lage
Das Landvolk Niedersachsen kritisiert die Klage des Nabu.
Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers geht davon aus, dass die Darstellung der Kläger zur Situation in Niedersachsen unzutreffend ist. "Der Nabu verharmlost die Lage", bekräftigt Ehlers, der auch Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement ist. "Die betroffenen Weidehalter gehen davon aus, dass auch das OVG Lüneburg unsere Einschätzung teilen wird, dass Maßnahmen gegen die ungehinderte Vermehrung der Wolfspopulation zulässig sind."
Das Landvolk befürwortet eine Erlaubnis der Entnahme von Wölfen und plädiert für eine landesweit festzulegende Obergrenze in der Population. Umweltminister Olaf Lies strebt ebenfalls eine Obergrenze für Wölfe an und will gutachterlich klären lassen, wie viele Tiere für den Erhalt der Art notwendig sind. Zudem plant die Landesregierung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, was ebenfalls eine langjährige Forderung des Landvolks ist.