Der NABU wird die gemeinsame Absichtserklärung zeichnen, die von Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer, BUND und NABU gemeinsam erarbeitet wurde.
Der Naturschutzbund verweist jedoch auch darauf, dass diese Absichtserklärung nun verbindlich in ein Gesetz gegossen werden müsse: "Solange die Landesregierung keine weitreichenden, neuen Verbindlichkeiten im Naturschutz schafft, solange bleibt ein Volksbegehren unerlässlich“, sagte Dr. Buschmann, NABU-Landesvorsitzender. Damit nahm er Bezug auf das kürzlich bei der Landeswahlleiterin angemeldete Volksbegehren Artenvielfalt.
Er steht dem "Niedersächsischen Weg" positiv gegenüber: "Diese gemeinsamen Bemühungen zeigen, dass wir uns inhaltlich annähern können – wenn alle Seiten gewillt sind. Für uns stimmt die Stoßrichtung, daher zeichnen wir als NABU diese Absichtserklärung. Damit tragen wir auch dem konstruktiven Austausch Rechnung."
Unklare Punkte
Einige Punkte bedürfen allerdings noch weiterer Klärung, weil die Einigung hier Raum für Interpretationen lässt.
So solle es zwar ein Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten für Grünland geben, aber ob tatsächlich weniger Pestizide verwendet werden, würde von Ausnahmeformulierungen entschieden.
"Gerade in den letzten vermeintlichen Refugien innerhalb einer intensiv genutzten Landschaft muss es doch möglich sein, einen Rückzugsraum für unsere stark bedrohten Wiesenvögel und Insekten zu schaffen. Nicht nur weil wir von der Artenvielfalt profitieren, haben wir die Pflicht, sie zu schützen. Stirbt eine Art aus, so ist sie für immer verloren“, so Dr. Buschmann.
Mit einem Gesetzestext zur Artenvielfalt könne die Landesregierung ad hoc alle gemeinsam erarbeiteten Positionen umsetzen und für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen sorgen, sagte Buschmann. Im Gesetzestext würden auch die Landwirte mit finanziellen Ausgleichszahlungen bedacht, wenn die Bewirtschaftung durch Auflagen erschwert würde.