Die EU-Kommission hat wegen der hohen Kosten für landwirtschaftliche Betriebe eine neue Sonderhilfe für Landwirte und Agrar- und Lebensmittelunternehmen vorgeschlagen.
Nehmen das Europäische Parlament und der Europäische Rat den Vorschlag der Kommission an und setzen ihn die Mitgliedstaaten um, können pro Landwirt bis zu 15.000 Euro und pro Betrieb im nachgelagerten Bereich bis zu 100.000 Euro ausgezahlt werden. Darüber informierte die EU-Kommission am Freitag (20.05.).
Die Mitgliedstaaten würden dazu ermächtigt, fünf Prozent der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als Sonderhilfe bereitzustellen.
Wann können Landwirte und Unternehmen mit der Sonderhilfe rechnen?
„Ausgewählten“ Landwirten und kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, soll nach Angaben der EU-Kommission ein einmaliger Pauschbetrag ausgezahlt werden. Die Landwirte und Betriebe müssen von dem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sein. Ziel sei es, direkt die Cashflow-Problem zu beheben und zur globalen Ernährungssicherheit beizutragen.
Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, die Sonderhilfen den Landwirten und Betrieben auszuzahlen, die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffen und in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Nährstoffmanagement, effiziente Ressourcennutzung oder umwelt- und klimafreundliche Produktionsmethoden engagiert sind. Bis zum 15. Oktober 2023 sollen die Zahlungen erfolgen.
Wenn alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Sonderhilfe nutzen, würden laut Kommission EU-weit 1,4 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Da die Mitgliedstaaten erst eine Änderung ihrer Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum vornehmen müssten, ist damit zu rechnen, dass der Beginn der Auszahlung noch Zeit in Anspruch nehmen wird.