Der Sauenstall von Familie Langreder mit neuem Deckstall, Sauenhaltung

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Norbert Lehmann | am

Neue TA Luft: Die Kahlschlag-Novelle für Tierhalter kommt

Das Bundeskabinett hat heute den neuen Entwurf der TA Luft beschlossen. Jetzt liegt der Ball bei den Ländern.

Das Kabinett hat heute erwartungsgemäß eine Novellierung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) beschlossen. Der Entwurf war im Oktober und November final zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt worden, nachdem sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zuvor seit 2016 nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen konnten.

"Luftschadstoffe schaden der menschlichen Gesundheit und der Umwelt", sagte Schulze anlässlich der Kabinettsitzung. Moderne Technik helfe, das zu vermeiden. Bei vielen Werten gebe es Verbesserungen. "Aber bei den Emissionen von Ammoniak und Feinstaub sind wir noch nicht am Ziel", mahnte die SPD-Politikerin. In der Viehwirtschaft gebe es Nachholbedarf.

Der Bundesrat wird sich nun voraussichtlich bei seiner Sitzung am 12. Februar 2021 mit der Vorlage beschäftigen. Es wird erwartet, dass die Länder einige Änderungswünsche einbringen werden.

Abluftreinigungsanlagen für größere Neubauten vorgeschrieben

Ein Blick in das über 500 Seiten starke Dokument zeigt, dass auf die Tierhalter erhebliche zusätzliche Kosten zukommen. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern mit Abstrichen auch für Bestandsanlagen.

Das sind die Eckpunkte der geplanten TA Luft:

  • Für zwangsbelüftete Stallanlagen ab 2.000 Mastplätzen für Schweine, 750 Sauenplätze und ab 40.000 Plätzen für Geflügel, die sogenannten G-Anlagen im Sinne der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung, wird für Neubauten erstmals eine Abluftreinigung vorgeschrieben. Für Bestandsbauten ist eine Übergangsfrist zur Nachrüstung von fünf Jahren vorgesehen. Nach Expertenschätzungen sind in Deutschland bisher rund 2.500 Ställe mit Abluftreinigungsanlagen versehen. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Abluftreinigung soll für tiergerechte Außenklimaställe gelten.
  • Für neu errichtete kleinere Ställe, die sogenannten V-Anlagen, werden „gleichwertige qualitätsgesicherte Minderungstechniken“ mit 40 Prozent Verringerung der Ammoniakemissionen verlangt. Für Bestandsbauten soll eine Übergangsfrist bis Ende 2028 gelten.
  • Neue Ställe müssen einen Mindestabstand von 100 Metern zur zusammenhängenden Wohnbebauung und von 150 Metern zu stickstoffempfindlichen Pflanzen und Ökosystemen einhalten.

Erstmals Obergrenzen für Phosphatausscheidungen

  • Für die Haltung von Mastschweinen und Masthühnern wird eine Dreiphasenfütterung vorgegeben.
  • In die TA Luft werden Obergrenzen für die Phosphatausscheidungen von Schweinen und Geflügel aufgenommen.
  • Eher vage ist Vorgabe, dass die baulichen und betrieblichen Anforderungen mit den Erfordernissen einer artgerechten Tierhaltung „abzuwägen“ sind, soweit durch diese Form der Tierhaltung höhere Emissionen entstehen.
  • Erstmals werden Regelungen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen in die TA Luft aufgenommen. Grundlage ist die Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie, GIRL).
  • Für die Güllelagerung wird die verlangte Emissionsminderung von derzeit 80 auf 90 Prozent im Vergleich zur Lagerung im offenen Behälter ohne Abdeckung angehoben. Für Altanlagen wird ein Minderungsgrad von 85 Prozent gefordert.
  • Es werden Anforderungen an die Betriebsorganisation festgelegt, beispielsweise zur Festlegung von Verantwortlichkeiten und zur Eigenüberwachung, die für landwirtschaftliche Betriebe weit überzogen sind.
  • Positiv aus Sicht der Landwirtschaft: Der bisherige Anhang 10 der TA Luft zu Sonderfallprüfungen wegen Bioaerosolen entfällt.

Bauernverband befürchtet einen Kahlschlag der bäuerlichen Tierhaltung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die geplante Neufassung der TA Luft bereits im Vorfeld massiv kritisiert. Der Verband befürchtet einen Kahlschlag der bäuerlichen Tierhaltung. An den vom DBV kritisierten Verschärfungen hat sich jedoch im Laufe der Beratungen wenig geändert.

Dach eines Schweinestalls

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