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Neuer Schlag gegen Tierhalter: Viele verlieren Förderanspruch
Flächenbindung bei einzelbetrieblicher Investitionsförderung soll sich vor allem für Schweine- und Geflügelhalter verschärfen.
Die Hiobsbotschaften für Tierhalter reißen einfach nicht ab. Erst verpassen es die Länderagrarminister bei ihrem Treffen in Büsum für Planungssicherheit beim Umbau der Tierhaltung zu sorgen, jetzt droht die nächste Keule.
Tierhaltung: Agrarinvestitionsförderung deutlich verschärft
So könnte sich die Flächenbindung in der Agrarinvestitionsförderung deutlich verschärfen. Betroffen wären vor allem Schweine- und Geflügelhalter. Der zulässige Viehbesatz der förderfähigen Unternehmen liegt nach derzeitigem Stand künftig unter den 2 Großvieheinheiten (GVE) je Hektar selbstbewirtschafteter Fläche, die Bund und Länder kürzlich im Rahmenplan 2023 bis 2026 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beschlossen haben.
Deutlich mehr Fläche nachweisen
Die Verschärfung ergibt sich daraus, dass Bund und Länder die Koeffizienten für die Umrechnung von Tieren in Großvieheinheiten im GAK-Rahmenplan an EU-Vorgaben angepasst haben. Ergebnis: Schweine- und Geflügelhalter müssen künftig ein Mehrfaches an Fläche nachweisen, wenn sie für Tierwohlbauten die AFP-Förderung in Anspruch nehmen wollen. Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) erhöht sich der Flächenbedarf für Mastschweinebetriebe um den Faktor 4,6 und für Legehennenbetriebe sogar um den Faktor 9,3.
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Förderung fürs Tierwohl läuft ins Leere
Der Bauernverband geht davon aus, dass die Tierwohlförderung über das AFP für diese Betriebe weitgehend ins Leere läuft. Um dies zu verhindern, ermögliche die maßgebliche Brüsseler Verordnung den Mitgliedstaaten, abweichende Umrechnungskoeffizienten festzulegen. Bisher hat Deutschland von dieser Regelung Gebrauch gemacht.
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Für DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken passt der Sachverhalt ins Bild: „Sollte es bei den Verschärfungen des GV-Schlüssels für Schweine- und Geflügelhalter bleiben, würde dies die Wahrnehmung fördern, nach der eine Bestandsabstockung „durch die Hintertür“ betrieben wird“, erklärte Krüsken gegenüber Nachrichtendienst Agra-Europe.