Unter anderem beinhaltet der Gesetzesentwurf die Absenkung von Freigrenzen sowie Erleichterungen bei der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast gab in einer Pressemitteilung an, mit dem neuen Gesetz landwirtschaftliche Betriebe sichern und die Agrarstruktur verbessern zu wollen: "Landwirtschaftliche Flächen sollen vorwiegend Landwirten und deren Familien, die diese selbst bewirtschaften, zugutekommen. Denn klar ist doch: Der Zugang zu Flächen über Kauf und Pacht ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen."
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein größerer Teil des land- und forstwirtschaftlichen Grundstückverkehrs und Pachtverkehrs als bisher durch die Grundstückverkehrsausschüsse überprüft werden kann. Außerdem soll das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht zur Verbesserung der Flächenausstattung von Landwirten gestärkt werden.
Freigrenze auf halben Hektar abgesenkt
Laut Gesetzesentwurf sollen nun ab einer Grundstücksgröße von einem halben Hektar die Instrumente von Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz und Reichssiedlungsgesetz greifen. Damit können dann ab einer Grundstücksgröße von einem halben Hektar die Genehmigung von Kaufverträgen über land- und forstwirtschaftliche Flächen an Nichtlandwirte versagt werden. Außerdem können ab dieser Grenze Landpachtverträge beanstandet und das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
Bisher beträgt die Freigrenze für die Genehmigungspflicht ein Hektar. Die Freigrenze für die Anzeigepflicht nach Landpachtverkehrsgesetz beträgt zwei Hektar und die Grundstücksmindestgröße für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ebenfalls zwei Hektar.
Siedlungsunternehmen haben durch Wegfall einer Drei-Monats-Frist im neuen Gesetz mehr Zeit, die landwirtschaftlichen Flächen für die Landwirtschaft einzusetzen.