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Thomas Gaul, Kristina Wienand | am

Özdemir: Osterpaket macht Landwirte zu Treibern der Energiewende

Agri-PV- und Biomasseanlagen: Landwirte sollen sie nutzen und damit die Energiewende spürbar vorantreiben.

Das sogenannte Osterpaket soll die Wende vereinfachen: Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG - ist am Mittwoch im Bundeskabinett in Berlin beschlossen worden. Es soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bundesagrarminister Cem Özdemir sieht darin einen Erfolg, um die Rolle der Landwirte bei der Energiewende maßgeblich zu stärken. Denn unter anderem konnte die Anschlussförderung für Biogasanlagen sichergestellt werden.

„Mir war besonders wichtig, dass wir die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen erhalten und weiter stärken – und das ist uns gelungen. Die bestehenden Anlagen bleiben als ein wichtiger Pfeiler der Wertschöpfung und klimafreundlichen Energieversorgung des ländlichen Raumes und der Landwirtschaft erhalten“, sagte Özdemir laut Mitteilung seines Ministeriums.

Turbo für Öko-Engerie?

Um das Ausbauziel von 80 Prozent für 2030 zu erreichen, muss der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt werden. Im Jahr 2021 lag dieser erst bei circa 42 Prozent. Dafür werden die Ausbaupfade und korrespondierende Strom- sowie Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land und für die Solarenergie deutlich angehoben.

PV-Anlagen-Geflügelausläufe-B_CDL

Biomasse als Energielieferant

Biogas kann nach Ansicht des Ernährungs- und Landwirtschaftsministers einen wichtigen Beitrag leisten, um die dringend nötige Stärkung unserer Eigenversorgung mit Energie zu beschleunigen und die Wärmewende im ländlichen Raum zu erleichtern. Gefördert sollen dem neuen Gesetz zufolge vor allem hochflexible Spitzenlastkraftwerke. Denn solche Kraftwerke könnten einen größeren Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung leisten.

Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Biogasbetreiber dabei, ihre Anlagen zu Spitzenlast- und Speicheranlagen zu flexibilisieren. Diese Anlagen sollen dann einspringen, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen. So könne aus wertvoller und knapper Biomasse der beste Nutzen für das Gesamtsystem gezogen werden.

Angepasste Auschreibungsmengen

Für Biomasse- und Biomethananlagen sind folgende Ausschreibungsmengen vorgesehen:

Biomethan:

  • 600 MW jeweils von 2023-2028'
     

Biomasse/Biogas:

  • 2023: 600 MW

  • 2024: 500 MW

  • 2025: 400 MW

  • 2026-2028: je 300 MW

Der Substrateinsatz in Biogasanlagen wird wie folgt angepasst:

  • Der Maisdeckel wird stufenweise abgesenkt (bisher 40 %, ab 2024 35 %, ab 2026 30 %).
  • Im Gegenzug wird das Segment der Güllekleinanlagen in der Festvergütung bis zu einer Bemessungsleistung von 150 kW geöffnet (bisher 100 kW), dabei wird die Festvergütung auf die Bemessungsleistung umgestellt und größere Anlagen (ab 75 kW bis 150 kW) erhalten eine abgesenkte Vergütung von 19 ct/kWh, um eine Überförderung zu vermeiden.
  • Zur Erfüllung des Gülleanteils von 80 % kann nun auch Kleegras bis zu 10 Prozentpunkten zum Einsatz kommen.

Kritik kommt vom Branchenverband

Die Weiterentwicklung der Biogas-Bestandsanlagen sei kein Selbstläufer, mahnen die Flexperten, einem Netzwerk aus Akteuren der KWK- und Biogasbranche, des Stromhandels, der Wissenschaft und von Verbänden getragen. Demnach braucht die Biogasbranche keine höheren Fördermittel, sondern ein Ende der Verunsicherung.

Eine ausreichende Sicherung der Erlöse (wie beim EEG) ist nötig, um die nötigen Investitionen mit Bankmitteln finanzieren zu können. Die bisherige Förderung der Umstellung auf flexible Stromerzeugung war nicht ausreichend wirksam, kritisieren die Flexperten.

Biogas_Foto Einspeisung

Die Umstellung auf nachhaltige Substrate statt der bisher der aus wirtschaftlichen Gründen vorgezogenen Anbaubiomasse könnte durch gezielte Anreize gefördert werden. So muss die energetische Nutzung von Aufwuchs aus Stilllegung und Naturmaßnahmen ermöglicht und die Kultivierung von "bunter Biomasse" angemessen über die Agrarpolitik gefördert werden (z.B. über GAK-Programme oder EcoSchemes aus GAP-Mitteln).

Wichtig wäre auch, regulative Hürden für die Modernisierung (Repowering) abzubauen. Die Flexperten schlagen dazu folgende Maßnahmen vor: Eine Fortgeltung der Genehmigung für die Biogasgewinnung, wenn nur die Stromerzeugung flexibilisiert wird. „Die Netzbetreiber brauchen Anweisung, die zusätzliche Leistung ans Netz zu nehmen. Landwirtschaftliche Privilegierung sollte auch für Gemeinschaftsunternehmen gelten.“

Agri-PV-Anlagen geplant

Auch die sogenannten Agri-PV-Anlagen sind Teil des Osterpakets. Cem Özdemir hatte sich dafür eingesetzt, dass die Agri-Photovoltaik eine dauerhafte Perspektive erhält. Nun wird die Förderung dieser Anlagen von der Innovationsausschreibungsverordnung in das EEG 2023 überführt.

Agri-PV-Anlagen sollen sowohl eine landwirtschaftliche als auch eine energetische Nutzung derselben Fläche ermöglichen. Geplant ist, dass die Solarzellen ein Dach über dem Anbau von Nutzpflanzen bilden und damit keinen zusätzlichen Flächen verbrauchen.

Özdemir: Ländlicher Raum wird gestärkt

Im neuen Gesetz wird auch die Beteiligung der Kommunen mehr als bisher betont. „Der ländliche Raum wird insgesamt gestärkt, da die Beteiligung der Kommunen an der Wertschöpfung von Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlagen verbessert wird“, erklärte Özdemir. Die Kommunen können sich bei der Steuerung von Freiflächen-PV demnach stärker als bisher einbringen.

Mit Material von Pressemitteilung des BMEL

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