Pflanzenschutzspritze auf dem Acker

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Josef Koch | am

Özdemir will Export von Pflanzenschutzmitteln einschränken

Das BMEL bereitet ein Exportverbot für Pflanzenschutzmittel vor, die in Deutschland produziert, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürfen.

In Deutschland produzieren Unternehmen weiterhin Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung innerhalb der EU nicht mehr zulässig ist. Diese Mittel sind damit ausschließlich für den Export bestimmt.

BMEL nennt Anwenderschutz als Grund

Diesem Exportzweig will Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir nun einen Riegel vorschieben. Er begründet dies mit dem Anwenderschutz, insbesondere für Landwirte im globalen Süden, die immer noch mit den Wirkstoffen arbeiten. Außerdem erwartet er sich dadurch fairere Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Landwirtschaft.

Um das Ausfuhrverbot bestimmter Pflanzenschutzmittel umzusetzen, erarbeitet das BMEL derzeit mit den beteiligenden Ressorts eine Verordnung nach dem Pflanzenschutzgesetz. Ein Referentenentwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen. Zuvor wurden diverse andere Rechtsetzungswege untersucht.

Für die menschliche Gesundheit bedenkliche Mittel im Fokus

Das Exportverbot ist bereits im Koalitionsvertrag festgehalten worden. Dabei geht es um Mittel, die in der Europäischen Union aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind.

Ähnliche Vorgaben gibt es bereits in Frankreich und der Schweiz. Die Bundesregierung will sich im Weiteren gemeinsam mit Frankreich für einen EU-weiten Exportstopp einsetzen.

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Zirka 160 Wirkstoffe betroffen

Im Jahr 2021 wurden aus Deutschland insgesamt 53.020 Tonnen Wirkstoffe n Pflanzenschutzmitteln ausgeführt. Davon waren 8.525 Tonnen nicht genehmigte Wirkstoffe. In einer ersten Analyse wurden ca. 160 der in der EU nicht genehmigten Wirkstoffe als Wirkstoffe mit potentiell gesundheitsschädlichen Eigenschaften eingestuft.

Mit Material von BMEL

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