Wieder verwendbar? Seit diesem Jahr gilt die Mehrweg-Pflicht. Die Umweltorganisation Greenpeace hat ein Online-Meldesystem eingerichtet: Hier können die Restaurants oder Cafés eingetragen werden, die sich nicht an die Pflicht halten.

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Imke Harms | am

Pflicht zum Mehrweg: Verstöße ins Greenpeace-Meldeportal eintragen

Wer beim Kauf von To-Go-Speisen keine Mehrweg-Alternative angeboten bekommt, kann das jetzt über ein Greenpeace-Portal den Behörden melden.

Mit einem Meldeportal will die Umweltschutzorganisation Greenpeace Druck bei der Umsetzung der seit Jahresbeginn geltenden Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe machen. Wie Greenpeace mitteilte, ist das im Februar angekündigte Portal jetzt an den Start gegangen. Darüber könnten Verstöße direkt an die jeweiligen Landesbehörden gemeldet werden, hieß es - also in der Regel an die Umweltministerien der Länder. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verweist auf eine schwierige Umsetzung der Norm.

Kein Mehrweg-To-Go? Meldung an Behörden

In dem Portal werden laut Informationen der deutschen Presseagentur (dpa) die Daten der Geschäfte hinterlegt, die den Regeln aus Sicht der Meldenden nicht nachkommen, ebenso die Art von Verstößen und die persönlichen Daten der Meldenden. Basierend auf der eingegebenen Postleitzahl werde der Hinweis per Mail an die jeweilige Landesbehörde geschickt. Im Idealfall solle die Kommune prüfen, ob die Verstöße weiter bestünden und dann ermahnen, sie zu beenden, erläuterte Greenpeace.

Bis zum Donnerstagnachmittag waren auf der dazugehörigen Webseite bereits 301 Verstöße gemeldet worden.

Mit Beginn des neuen Jahres sind Mehrwegalternativen im To Go-Bereich Pflicht, so sieht es die Novelle des Verpackungsgesetzes vor.

Keine Nachbesserung: Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro

Bei anhaltenden Verstößen und gegebenenfalls nach weiteren Verwarnungen könnten die Behörden dann Bußgelder verhängen, so die dpa weiter. Die Greenpeace-Expertin für Kreislaufwirtschaft, Viola Wohlgemuth, kritisierte, dass fast drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes teils nicht einmal die Zuständigkeiten für die Umsetzung geklärt seien. Auf Basis von Testkäufen in der Gastronomie hatte die Organisation zum Jahresbeginn bemängelt, dass viele Betriebe die Vorgaben bislang noch nicht einhielten.

Diese Regeln gibt es bei der Mehrwegangebotspflicht

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit 1. Januar dieses Jahres. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Damit sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf aber nicht teurer sein als in der Einwegverpackung.

Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Mehrweg ist noch „junge Pflicht“

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund betonte, da es sich um eine noch „recht junge Pflicht“ handele, sei derzeit seitens der Ordnungsbehörden „eine gewisse Anfangstoleranz erkennbar“. Sie müssten sich erst auf die neue Vorschrift und die Durchsetzung vorbereiten. Erschwert werde dies, weil bisher noch keine Rechtsprechung dazu vorliege. Einzelne Städte führten aber bereits aktiv Kontrollen durch, sagte Alexander Kramer, Referatsleiter für allgemeines Umweltrecht und Abfallwirtschaft beim Städte- und Gemeindebund.

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Mehrwegpflicht: Es hapert noch an der Umsetzung

Verstöße seien angesichts der komplexen Vorschriften oft nicht sofort erkennbar, sagte Kramer. So sei zwar festgeschrieben, dass zu den Verkaufsflächen sämtliche für die Kunden frei zugänglichen Flächen wie Sitz- und Aufenthaltsbereiche und beim Lieferservice auch alle Lager- und Versandflächen zählten. „Dies lässt sich vor Ort jedoch nicht ohne weiteres messen.“ Auch sei es schwierig, im Falle von Teilzeitbeschäftigten die Zahl der Mitarbeiter festzustellen. Insgesamt sei das Gesetz derzeit noch wenig praktikabel.

Deutsche Umwelthilfe pocht auf Nachbesserung am Gesetz

Dennoch: Greenpeace bekommt Unterstützung von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch diese pocht nach bei Testkäufen festgestellten Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe auf Nachbesserungen am Gesetz. "Wir dringen darauf, dass das noch in dieser Legislaturperiode geschieht", sagte die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz nach Informationen der dpa.  Zudem müssten die Bundesländer ihren Vollzugsaufgaben nachkommen, Verstöße sanktionieren und dafür sorgen, dass das Gesetz ernst genommen werde.

Einwegboxen statt Mehrweg: Es fehlt oft noch das Angebot

Bei einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Vereins hätten zudem 86 Prozent der Befragten angegeben, normalerweise Einwegboxen für Essen zum Mitnehmen zu nutzen. Auf die Frage, warum Mehrweg nicht genutzt werde, erklärten 72 Prozent, es fehle ein entsprechendes Angebot, und 27 Prozent erklärten, sie wollten die Boxen nicht herumtragen oder lagern. 55 Prozent gaben an, ihnen sei ein niedriger Preis oder ein geringer Pfandbetrag wichtig.

Die Umfrage belege, dass sich Verbraucher unternehmensübergreifende Mehrweglösungen, möglichst viele Rückgabestellen und Preisvorteile für Mehrweg wünschten, sagte Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.

Mit Material von dpa, Greenpeace

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