Acker im Winter

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Johanna Fry | am

Pflug und GAP: Wie geht es 2023 mit der Winterfurche weiter?

Auf schweren Böden gehört die Winterfurche oft dazu. Mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) könnte sich das ändern. Wir geben einen Überblick.

Aktuell herrscht fast überall in Deutschland Frost. Besonders auf tonigen Böden und den Marschstandorten im Norden haben viele Landwirte noch einmal die Gelegenheit zur Winterfurche ausgenutzt, um mit der Frostgare die Böden aufzulockern. In diesem Jahr war es noch erlaubt, überall eine Winterfurche zu ziehen, um die Frostgare zu auszunutzen.

Ab 2023 ist das allerdings nicht mehr überall mehr zulässig. Grund dafür sind die Neuheiten, die die neue GAP im nächsten Jahr mit sich bringt. Das gilt im neuen Jahr.

So schränkt GLÖZ 6 die Winterfurche ein

GLÖZ 6 (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) verpflichtet die Betriebe ab Herbst zu einer Mindestbodenbedeckung. Zwischen dem 15. November und dem 15. Januar des Folgejahres ist die Bodenbedeckung verpflichtend. 

Dazu zählen: 

  • Zwischenfrüchte,
  • Winterungen,
  • mehrjährige Kulturen,
  • Begrünungen,
  • Mulchaufagen und
  • Stoppelbrachen (Körnerleguminosen, Mais, Getreide).

Grundsätzlich ist die klassische Winterfurche im Spätherbst und Winter damit laut GLÖZ 6 im Ackerbau nicht mehr zulässig. 

Für diese Standorte gilt eine Ausnahme von der Bodenbedeckung:

Für bestimmte Standorte sieht GLÖZ 6 aber Ausnahmen von der verpflichtenden Bodenbedeckung vor.

Eine dieser Ausnahmen gilt für Standorte mit Tonanteilen über 17 Prozent. Hier ist die Mindestbedeckung nur von der Ernte bis zum 1. Oktober vorgeschrieben. Der Landwirtschaftskammer NRW zufolge ist auf diesen Standorten mit stark tonhaltigem Boden grundsätzlich eine Winterfurche in November und Dezember möglich. Eine Ausnahme gilt auch für Flächen mit frühen Sommerkulturen. Hier müssen die Böden vom 15. September bis 15. November bedeckt sein. 

Für lößhaltige oder stark humose Standorte gilt das hingegen nicht. Laut GLÖZ 6 ist das Pflügen auf den 80 Prozent der Ackerflächen grundsätzlich erst wieder ab dem 15. Januar zulässig.

So wirkt die Frostgare nach Winterfurche

Die Winterfurche soll auf schweren Standorten helfen, im Frühjahr Arbeitsgänge zu sparen. Auch eine frühzeitigere Saat ist möglich, da tonige Böden durch die Auflockerung besser abtrocknen.

Frostgare entsteht dadurch, dass sich das im Boden enthaltene Wasser bei Frost ausdehnt. Dadurch entstehen Risse in den Bodenaggregaten, sie brechen auseinander. Ein Nachteil ist, dass es zu Erosion und auf schluffigen Standorten zu Verschlämmung kommen kann, wenn die Wetterbedingungen nicht stimmen. Bei nassem Wetter sind außerdem Schadverdichtungen möglich.

Mit Material von LWK NRW, LWK Niedersachsen
Traktoren sind groß und schwer. Im Winter bei Schnee und Glatteis auf Straßen sollte man das nicht überschätzen.

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