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Rote Gebiete: Bundesrat stimmt Novelle zu
Der Bundesrat stimmt neuen Regeln für nitratbelastete und eutrophierte Gebiete zu. Der Bund verpflichtet sich zu verursachergerechten Lösungen, deren Umsetzung wird aber dauern.
Die Neuausweisung der Roten Gebiete kann starten. Der Bundesrat hat der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV GeA) zugestimmt. Deutschlandweit wird damit die Gebietskulisse durch das neue Verfahren von derzeit rund 2 Mio. ha auf 2,7 bis 2,9 Mio. ha anwachsen, also um bis zu 45 %.
Emissionsmodellierung gestrichen
Bei der Gebietsabgrenzung können zukünftig keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden. Die sogenannte Emissionsmodellierung ist gestrichen. Die Bundesländer müssen künftig sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete liegen.
Zudem muss die Binnendifferenzierung bundeseinheitlich mit geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Hierfür sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben.
Berücksichtigt werden in der neuen Verwaltungsvorschrift des Bunds denitrifizierende Verhältnisse. Damit will er den Vorsorgegedanken beim Trinkwasserschutz noch stärker berücksichtigen.
Bund verspricht Rechtssicherheit
Die parlamentarische Agrarstaatssekretärin Manuela Rottmann sichert den Landwirten zu, mit der neuen AVV GeA nun die gewünschte Rechtssicherheit zu bekommen. Zudem habe die Bundesregierung milliardenschwere Strafzahlungen an die EU abgewendet. Sie bat die Länder, die Gebietsausweisungen und notwendigen Anpassungen der Landesverordnungen zeitnah umzusetzen. „Mit der AVV machen wir bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie einen Sprung nach vorne“, so Rottmann.
Bund verspricht mehr Verursachergerechtigkeit
In einer Protokollerklärung zur AVV verpflichtet sich der Bund, bei den Düngeregeln stärker zu differenzieren, um auf diese Weise für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen. Dahinter steht die Forderung von Seiten der Landwirtschaft, Erleichterungen für Betriebe zu schaffen, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften.
Darin bekennt sich die Bundesregierung dazu, das Prinzip der Verursachergerechtigkeit zu stärken. Dazu wird sie eine Reihe von Regelungen „noch in diesem Jahr anstoßen und auf den Weg bringen“. Genannt werden das geplante bundesweite Nährstoffmonitoring zur Düngeverordnung einschließlich des im Koalitionsvertrag verankerten Nährstoffidentifikationssystems, die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung sowie die verschiedenen Länderansätze. Ziel ist es, in enger Abstimmung mit der EU-Kommission „ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine Maßnahmendifferenzierung“ zu entwickeln.