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Rote Gebiete – Landvolk schlägt jetzt Clearingstelle vor
Um die Diskussion rund um die „roten Gebiete“ nachhaltig zu beruhigen, schlägt Landvolk-Vizepräsident Dr. Holger Hennies vor, für die strittigen Fragen eine Clearingstelle einzurichten.
Den Streit um die Ausweisung von besonders mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebieten haben Landwirte in Niedersachsen mit massiver Kritik begleitet. Das Landvolk bemängelt dabei, dass die Messstellen nicht einwandfrei funktionieren. Nicht überall, wo erhöhte Nährstoffbelastungen im Grundwasser gemessen wurden,sei auch der landwirtschaftliche Betrieb oberhalb des belasteten Grundwasserkörpers direkt dafür verantwortlich.
Den Landwirten droht in den ausgewiesenen Gebieten Einschränkungen wie ein pauschal verordneter Verzicht auf Düngung. Um die Diskussion rund um die „roten Gebiete“ nachhaltig zu beruhigen, schlägt Landvolk-Vizepräsident Dr. Holger Hennies nun vor, für die strittigen Fragen eine Clearingstelle einzurichten, wie es sie in Rheinland-Pfalz schon gibt.
Idee: Neue Abteilung beim NLWKN
"Die zusätzliche Abteilung, die dafür beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingerichtet werden könnte, würde eine zügige Bearbeitung der Beschwerden ermöglichen und das bislang zuständige Umweltministerium entlasten“, zählt Hennies die Vorteile auf.
Außerdem könne durch die Clearingstelle mehr Transparenz hergestellt und die Akzeptanz für eventuell nötige Einschränkungen erhöht werden, sagt der Landvolk-Vizepräsident. „Andernfalls stehen wir Landwirte aufgrund von Schätzungen weiterhin unter Generalverdacht, ohne dass der einzelne Bauer die Chance hat, dagegen etwas zu tun.“ Das sei nicht nur unfair, sondern auch unsachgemäß und ungesetzlich. „Kollektivstrafen sieht unser Rechtssystem nicht vor“, führt Hennies aus.
Nach AVV: Überarbeitung der roten Gebiete
Trotz intensiver Proteste seitens der Landwirte hat der Bundesrat jetzt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten verabschiedet. Nun müssen die Länder ihre Gebietsausweisungen überprüfen und anpassen und die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende überarbeiten.