Das Landvolk erwartet von der neuen Regierung, dass der vorgelegte Entwurf zur Änderung der Grenzen der nitratbelasteten Gebiete im Rahmen der Verbandsanhörung noch einmal überprüft wird.

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Christel Grommel | am

Rote Gebiete: „Politik hält Zusagen nicht ein“

Das Landvolk Niedersachsen kritisiert die dritte Neuausweisung, die am Dienstag für die Verbandsbeteiligung freigegeben wurde.

„Die Landesregierung konfrontiert uns erneut mit einer Festlegung von so genannten „nitratbelasteten“ Gebieten, in denen wir nicht so düngen dürfen, wie es nach dem Nährstoffbedarf unserer Kulturen notwendig ist. Politische Zusagen, Landwirte mit nachweislich gewässerschonender Bewirtschaftung und Düngung von Auflagen zu entlasten, sind bis heute nicht eingehalten“, kritisiert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Gestern (25. Oktober) wurde die Dünge-Verordnung (NDüngGewNPVO) vom Kabinett für die Verbandsbeteiligung freigegeben. „Das ist jetzt die dritte Gebietsabgrenzung innerhalb von nur drei Jahren, die sich weiter auf eine fachlich nicht begründbare Methodik und nach gutachterlicher Einschätzung auf viele mangelhafte Grundwassermessstellen stützt“, bemängelt Hennies.

Versprechen des Verursacherprinzips nicht eingehalten

Schon vor Jahren führte die Landesregierung Meldepflichten über die Düngung von Äckern, Wiesen und Weiden ein. Sie begründete dies damit, die Anforderungen zum Grundwasserschutz in der Landwirtschaft nach dem Verursacherprinzip gestalten zu wollen. Das Versprechen wird aber nach Ansicht von Hennies nicht eingelöst, der darin nur überbordene Bürokratie und Datenfriedhöfe sieht. Das Gegenteil von Verursacherprinzip sei der Fall: „Jetzt werden erhebliche Teile unseres Grünlands und wenig nitratauswaschungsgefährdete Lehm- und Lössböden in die neue Kulisse der nitratbelasteten „roten“ Gebiete einbezogen und auch dort die Düngung eingeschränkt. Dabei gelten solche Böden und die Ansaat von Grünland in Gebieten, in denen unser Trinkwasser gefördert wird, als optimal für den Schutz vor Nitratbelastungen des Grundwassers“, so Hennies.

Frust bei den Betroffenen

Der Frust über die Auflagen sei groß, weil die Bundesregierung die zugelassenen Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Landwirte bisher nicht umsetze. Das werde noch verstärkt, weil Anstrengungen der Landwirte beim Rückgang des Verbrauchs an Mineraldünger nicht honoriert würden. Zudem greife man auf ungeeignete Messwerte zurück, beispielsweise mit Wasser, das vor vielen Jahren oder gar Jahrzehnten im Boden versickert sei. Das Landvolk erwarte nun, dass der vorgelegte Entwurf im Rahmen der Verbandsanhörung noch einmal überprüft wird.

Mit Material von LPD

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